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04.12.2012 Die Besserstellung von Müttern in der Rente darf nicht länger ein frommer Wunsch bleiben, so kommentierte die Präsidentin des Sozialverbands VdK die im Vorfeld des CDU-Parteitags publik gewordene Formulierung des CDU-Papiers zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind. Darin heißt es lediglich: Wir wollen deren Situation verbessern. Eine Forderung, die Recht und Gesetz werden soll, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, muss konkreter formuliert werden, so Mascher weiter. Es sei zu befürchten, dass der mit viel Engagement der CDU-Frauen vorgebrachte Vorschlag, Müttern, die vor 1992 Kinder geboren haben, statt heute einem künftig drei Kindererziehungsjahre für die Rente anzurechnen, wie es für ab 1992 geborene Kinder gilt, letztlich einfach versickern soll.
Die VdK-Präsidentin wandte sich insbesondere dagegen, dass mögliche Verbesserungen laut CDU-Vorschlag unter Haushaltsvorbehalt stehen sollen: Das kann bedeuten, dass diese Verbesserungen auf den Sanktnimmerleinstag verschoben werden, denn Haushaltsmittel sind immer knapp. Der Sozialverband VdK fordert die rentenrechtliche Gleichstellung für alle Mütter, also die generelle Anrechnung von drei Kindererziehungsjahren.
Der VdK fordert, dass alle möglichen Verbesserungen bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten nicht nur künftigen, sondern auch heutigen Rentnerinnen zugutekommen sollen. Mascher: Gerade in der Gruppe der heutigen Rentnerinnen befinden sich viele Frauen, die Kinder geboren und großgezogen haben, deshalb nicht lange genug erwerbstätig sein konnten und nun in Altersarmut geraten sind. Sie haben keine Chance, ihre Situation aus eigener Kraft zu verbessern. Diesen Frauen soll, kann und muss man endlich helfen.
Michael Pausder
Schlagworte Kindererziehungszeiten | Rente | Mütter | vor 1992 Kinder geboren | Altersarmut
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