24. Juli 2012
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Inklusion ist Menschenrecht und kein Haushaltsposten

VdK Bayern: Kosten von Schulbegleitern von Kindern mit Behinderung müssen übernommen werden

24.07.2012 - „Der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung darf keine Frage des Geldes sein“, so die Vorsitzende des Sozialverbands VdK Bayern, Ulrike Mascher, zum Rechtsstreit um die Übernahme der Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher im Unterricht an einer Regelgrundschule für die siebenjährige Melissa aus Neu-Ulm. Da der Bezirk Schwaben es bisher ablehnt zu zahlen, führen die Eltern eine Klage vor dem Augsburger Sozialgericht, über die am morgigen Mittwoch entschieden wird.

Der Fall des kleinen Mädchens sei symptomatisch dafür, wie Eltern derzeit in Bayern noch um die Umsetzung des Inklusionsrechts streiten müssten. Bevor ein Kind mit Behinderung in die Regelschule darf, ist ein Hindernislauf bei Behörden und Kostenträger notwendig: „Es ist unzumutbar, welch hohen Energie- und Zeitaufwand Eltern in Kauf nehmen müssen, um das zu erreichen, was in der UN-Behindertenrechtskonvention eindeutig festgeschrieben ist und auch in Deutschland geltendes Recht ist.“

Demnach sollte jedem Kind mit Behinderung an seinem Wohnort eine inklusive Grundschule und weiterführende Schule offen stehen. Die zusätzlichen Kosten, etwa für Umbauten oder – wie im Falle der kleinen Melissa – für zusätzliches Personal, können nach Auffassung des VdK Bayern kein Gegenargument sein: „Inklusion ist ein Menschenrecht und kein Haushaltsposten“, macht Mascher deutlich. „Ich erhoffe mir vom Sozialgericht Augsburg hier eine deutliche und wegweisende Entscheidung für Inklusion an Bayerns Schulen.“

Michael Pausder

Schlagworte Inklusion | Pressemitteilung | Pressemeldung | Unterricht | Gebärdensprachdolmetscher | Inklusionsrecht | UN-Behindertenrechtskonvention

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