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25.11.2011 - Der Sozialverband VdK begrüßt grundsätzlich den derzeit in der Union diskutierten Vorschlag, bei den Frauenrenten die Zeiten von Familienarbeit in Form von Kindererziehung und Angehörigenpflege besser zu berücksichtigen.
Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland: "Doch gerade hier sind die Details wichtig." Sie forderte als ersten Schritt die Einbeziehung von Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, und die Gleichstellung der Rentenansprüche für Angehörigenpflege- und Erziehungszeiten.
Die derzeitige Regelung lautet, dass für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, ein Jahr Rentenanspruch entsteht, für Kinder, die seit dem 1. Januar 1992 geboren sind, entstehen drei Jahre Rentenanspruch. Konkret bedeutet das derzeit ein Rentenplus von etwa 27 Euro beziehungsweise etwa 81 Euro. Nach dem Vorschlag aus dem bayerischen Sozialministerium, der im Vorfeld der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Leipzig eingebracht wurde, sollen die Anrechnungsjahre für künftige Geburten auf fünf erhöht werden, was einem Anspruch von etwa 135 Euro entspräche.
Doch eine solche Novellierung darf nach Ansicht des VdK für die jetzige Generation der Rentnerinnen nicht eine noch stärkere Diskriminierung bedeuten. Gerade in den 1970er- und 1980er-Jahren war in Westdeutschland der Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen noch sehr groß. Mütter hatten deswegen viel weniger Chancen, berufstätig zu sein, und konnten deshalb selbst kaum für einen höheren Rentenanspruch sorgen. Mascher: "Wenn man von Seiten der Unionsparteien schon bereit ist, viel Geld in die Hand zu nehmen, um für mehr Anerkennung weiblicher Lebensleistung in der Rente zu sorgen, darf man diese Gruppe nicht vergessen." Altersarmut treffe heute Frauen viel stärker als Männer, vielen dieser Frauen könnte man mit einer höheren Anerkennung von Erziehungszeiten aus dem Grundsicherungsbezug helfen.
Der Sozialverband VdK bemängelte, dass in den Diskussionen immer noch die rentenrechtliche Absicherung pflegender Angehörige zu kurz komme. "Die Pflege zu Hause ist zu 80 Prozent Frauensache", erklärte Mascher. Es seien meistens Frauen, die aus dem Beruf aussteigen, um die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen. "Wir fordern eine absolute Gleichstellung von Kindererziehungszeiten und Familienpflegezeiten in der Rente, damit Pflege nicht zum Risiko für Altersarmut wird", so die VdK-Präsidentin.
Michael Pausder
Schlagworte Rente | Frauen | Frauenrente | Familienarbeit | Kindererziehung | Angehörigenpflege | Rentenanspruch | Anrechnungsjahre | Rentner | Rentnerinnen
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