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26.10.2011 - Der Sozialverband VdK teilt die heute in Würzburg vorgetragene Auffassung der Deutschen Rentenversicherung Bund, dass das Zuschuss-Renten-Konzept der Bundesregierung kein zielgenaues Instrument zur Vermeidung und Bekämpfung der Altersarmut ist. Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, fordert deshalb Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen auf, ihr Konzept so auszuweiten, dass es dem im Koalitionsvertrag 2009 formulierten Ziel Kampf gegen Altersarmut auch gerecht wird.
Das Modell der Zuschuss-Rente geht an der gesellschaftlichen Wirklichkeit vorbei und wird die Altersarmut nicht eindämmen, so Ulrike Mascher. Grundsätzlich sei der Gedanke, Menschen mit geringem Einkommen eine Perspektive fürs Alter zu geben, zwar richtig, aber gut gemeint ist nicht gut gemacht.
Nach den Vorstellungen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sollen langjährige Versicherte mit geringem Einkommen einen staatlichen Zuschuss bekommen, um ihre Rentenleistungen über das Grundsicherungsniveau zu heben. Aktuell ist von einem Betrag von 850 Euro die Rede. Doch die Hürden sind hoch: 45 Versicherungsjahre sind gerade für Frauen absolut utopisch, 2009 erreichten Frauen in Westdeutschland durchschnittlich nur 26,6 Versicherungsjahre, erklärte Mascher.
Die zweite Hürde ist die Bedingung, eine staatlich geförderte zusätzliche Altersversorgung abzuschließen. Die Erfahrung nach zehn Jahren Riesterrente zeigt, dass diese Anlageform für Bezieher kleinerer Einkommen kaum attraktiv ist. Bevor man den Riestervertrag zur Eingangsvoraussetzung für die Zuschuss-Rente erklärt, muss eine solche Anlageform für die breite Bevölkerung erst einmal erfolgversprechend funktionieren.
Hinzu kommt, dass jetzige Rentnerinnen und Rentner sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht von den Plänen der Zuschuss-Rente profitieren würden: Altersarmut ist aber ein gegenwärtiges Problem. Die zunehmende Zahl gerade von Rentnerinnen, die Grundsicherungsleistungen im Alter beantragen müssen, zeige, dass schon aktuell Handlungsbedarf besteht.
Des Weiteren kritisiert der Sozialverband VdK am Zuschuss-Renten-Modell, dass Zeiten für die Pflege demenzkranker Angehöriger ohne Pflegestufe oder der Arbeitslosigkeit auch solche aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht berücksichtigt werden sollen: Das Modell ist zutiefst ungerecht, denn es ignoriert die tatsächlichen Verhältnisse am Arbeitsmarkt. Langzeitarbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit sind in den meisten Fällen aber unverschuldet.
Zeiten geringfügiger Beschäftigung sollen andererseits berücksichtigt werden: Das ist das absolut falsche Signal, kritisiert Mascher, so wird noch mehr Nachfrage nach Minijobs geschaffen. Dabei ist die prekäre Beschäftigung eine der Hauptursachen für spätere Altersarmut.
Michael Pausder
Schlagworte Rente | Zuschuss-Rente | Rentenleistung | Grundsicherung | Riester | Grundsicherungsleistung | Minijobs | geringfügige Beschäftigung | Langzeitarbeitslose | Langzeitarbeitslosigkeit | Erwerbsunfähigkeit
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