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Das Bundesverfassungsgericht hat die im Sozialgesetzbuch II definierten „Sanktionen“ zu großen Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Das Urteil kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:
bsc
Schlagworte Hartz IV Sanktionen
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