8. September 2023
Presse

VdK-Präsidentin zum GEG: Einfache und sozial gerechte Förderung wichtig – Menschen brauchen Sicherheit

  • Bessere Härtefallregelung durch VdK ins Gesetz eingeflossen
  • Verena Bentele: „Förderprogramme dürfen keine Bürokratiemonster werden“
© VdK / Susie Knoll

Die Bundesregierung hat am Freitag, 8.9., final über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgestimmt. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Es ist gut, dass das heute beschlossene Gesetz die sozialen Belange besser berücksichtigt als der ursprüngliche Gesetzesentwurf. Der VdK hat das Gesetzgebungsverfahren eng begleitet und immer wieder auf die fehlende soziale Komponente des Gesetzes aufmerksam gemacht. Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber uns in einigen wichtigen Punkten gefolgt ist. Das muss ein Weckruf für die Bundesregierung sein: Klimaschutz und Soziales müssen künftig von Anfang an zusammengedacht werden.

Wir konnten erreichen, dass es eine Härtefallregelung gibt, unter die mehr Menschen fallen als zunächst geplant: In den ersten Entwürfen galt die Regelung lediglich für über 80-Jährige. Jetzt sollen davon auch andere Menschen, zum Beispiel Pflegehaushalte mit besonders herausfordernden persönlichen Umständen, Gebrauch machen können.

Es ist gut, dass das Gesetz faire Regelungen zur Förderung und Kreditvergabe enthält. Alte und weniger einkommensstarke Menschen sollen auf spezielle Kredite zurückgreifen können, um die finanzielle Belastung zu strecken und zu verringern. Auch dies hatte der VdK immer gefordert. Zusätzlich bekommen Hauseigentümer mindestens 30 Prozent, Menschen mit geringen Einkommen bis zu 70 Prozent Zuschuss beim Einbau ihrer nachhaltigen Heizung. Dass für Menschen mit geringem Einkommen eine eigene Förderung aufgesetzt werden soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung. In Zukunft muss die Förderung grundsätzlich vom Geldbeutel der Antragsteller abhängig gemacht werden.

Der VdK fordert, dass all diese sozialen Flankierungen umgesetzt werden und für die Menschen nachvollziehbar bleiben. Planungssicherheit muss gegeben sein und Förderprogramme müssen schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden. Außerdem dürfen die Förderprogramme keine Bürokratiemonster werden. Handlungsleitend muss sein, dass alle Menschen an der Wärmewende teilhaben können. Eins ist auch klar geworden: Zukünftige Gesetzgebungsverfahren müssen schnell und einfach kommuniziert werden.“

VdK Deutschland

Schlagworte Gebäudeenergiegesetz | Klimaschutz | Härtefallregelung

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