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Bayern hat angekündigt, im Bundesrat dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts am Freitag, 12. Mai, nicht zustimmen zu wollen. Wesentlicher Inhalt des geplanten Gesetzes ist die deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die trotz Verpflichtung keinen einzigen Menschen mit Behinderung beschäftigen. Zur angekündigten Blockade sagt Verena Bentele, Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Bayern:
„Der Sozialverband VdK hat null Verständnis für Null-Beschäftiger. Die deutliche Anhebung der Ausgleichsabgabe ist leider eine notwendige Maßnahme, um die Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderung voranzubringen. Appelle und gutes Zureden vonseiten der Politik haben über viele Jahre die Arbeitsmarktsituation dieser Gruppe nicht verbessert. Im Gegenteil: Die Arbeitslosenquote ist trotz durchschnittlich höherer Qualifikation dieser Menschen hoch. Deswegen unterstützt der VdK das vom Bundestag im April beschlossene Gesetz. Das Ziel ist die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Angesichts des oft beklagten Fachkräftemangels und der staatlichen Verpflichtung zur Inklusion kann ich die angekündigte Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat durch den Freistaat Bayern nicht nachvollziehen. Ich appelliere an Ministerpräsident Markus Söder: Motivieren Sie Arbeitgeber, ihrer Beschäftigungspflicht nachzukommen. Blockieren Sie das Gesetz nicht!“
Hintergrund:
In Bayern haben 2020 rund 26,6 Prozent aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber und Betriebe keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt und sind damit ihrer Beschäftigungspflicht von fünf Prozent der Belegschaft nicht einmal in Teilen nachgekommen. Das sind 7669 Unternehmen.
Bislang zahlen Unternehmen pro unbesetztem Arbeitsplatz 360 Euro im Monat. Künftig sollen größere Unternehmen, die keine Person mit Behinderung beschäftigen, 720 Euro zahlen. Im Gegenzug soll es bei Verstößen gegen die Beschäftigungspflicht künftig kein Bußgeld von 10.000 Euro mehr geben, das bisher noch möglich ist. Kleinere Arbeitgeber, bei denen laut Quote weniger als 40 schwerbehinderte Menschen arbeiten müssen, sollen künftig zwischen 140 und 410 Euro pro unbesetzter Stelle zahlen.
Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe dienen der Unterstützung von Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, zum Beispiel der barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen. Die Förderung soll künftig ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt werden und nicht für Beschäftigungsverhältnisse in Werkstätten. Bayern hat bislang Werkstätten für Menschen mit Behinderung deutlich stärker mit Mitteln aus der Ausgleichsabgabe gefördert als andere Bundesländer.
Dr. Bettina Schubarth
Schlagworte Arbeitsmarkt | Inklusion | Bundesrat
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