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Wegen der hohen Lebenshaltungskosten bleiben in Bayern immer mehr Menschen auf der Strecke. Die bayerische Armutsgefährdungsschwelle liegt bei 1237 Euro im Monat. Insgesamt leben 15,8 Prozent der bayerischen Bevölkerung unterhalb dieser Schwelle. Altersarmut ist in Bayern ein brennendes Problem. 19,7 Prozent der Männer über 65 sind armutsgefährdet, bei den Frauen sogar 26,5 Prozent. In keinem anderen Bundesland leben so viele arme alte Frauen wie in Bayern. Schon in den Vorkrisen-Jahren war die soziale Kluft in Bayern groß, sie wächst jetzt immer schneller.
Aufstockung von Sozialleistungen
Die Erhöhung der Regelsätze beim neuen Bürgergeld auf 502 Euro wird dem tatsächlichen Bedarf armer Haushalte immer noch nicht gerecht, besonders nicht in Ballungsräumen. Der VdK fordert eine stärkere Regionalisierung von Regelsätzen. Wo die Lebenshaltungskosten hoch sind, muss die Grundsicherung höher sein. Das Sozialgesetzbuch sieht solche Spielräume vor, sie sollten genutzt werden.
Unkomplizierter Zugang für Leistungen
Zahlreiche Menschen beantragen ihnen zustehende Sozialleistungen nicht, aus Scham oder Nichtwissen. Viele dieser Leistungen, wie Wohngeld, Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter, liegen im Verantwortungsbereich von Land, Kreisen oder Kommunen. Der VdK Bayern fordert, dass alle Leistungsberechtigten auf dem Postweg informiert werden, was ihnen zusteht. Zusätzlich muss es eine bayerische Offensive für mehr Personal und eine Optimierung der Abläufe in den Behörden geben, um unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeiten wie bei Wohngeldanträgen zu verkürzen.
Mieten müssen bezahlbar sein
Selbst mit einem Durchschnittseinkommen kann man sich in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mieten oft nicht mehr leisten. Der VdK Bayern fordert die unbefristete Gültigkeit der 2025 auslaufenden Regelungen der bayerischen Mieterschutzverordnung zum Schutz vor Mieterhöhungen oder Wuchermieten. Beim Bürgergeld muss der Spielraum dafür, was als „angemessene Miete“ gilt, deutlich ausgeweitet werden. Sonst können die Mieten nur auf Kosten von Lebensmitteln oder einer warmen Wohnung bezahlt werden.
Faire Bezahlung verhindert Altersarmut
Bayern ist neben Sachsen das einzige Bundesland ohne eigenes Tariftreuegesetz. Damit kommt der Freistaat seiner Vorbildfunktion nicht nach, bei der Vergabe von Aufträgen nur Unternehmen zu berücksichtigen, die nach Tarif bezahlen. 17 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Bayern sind im Niedriglohnsektor beschäftigt, das sind 1,1 Millionen Menschen. Deren Stundenlohn liegt unter 12,50 Euro brutto. Derzeit alimentiert der Staat zahlreiche Niedrigeinkommen mit der Aufstockung durch das Bürgergeld. Für die Betroffenen ist das frustrierend. Trotz Arbeit sind und bleiben sie arm – jetzt und später in der Rente.
Bayerischen Armutsbeauftragten einsetzen
Der VdK Bayern fordert die Einsetzung eines oder einer bayerischen Armutsbeauftragten. Angesichts der Zuspitzung der sozialen Situation braucht es an höchster Stelle eine Person, die ressortübergreifend alle gesetzlichen Vorhaben, Neufassungen von Vorschriften etc. auf deren Armutsfestigkeit abklopft. In die Zuständigkeit sollte auch die Erstellung eines jährlichen Sozialberichts fallen, damit aufgrund aktueller Zahlen schneller fundierte sozialpolitische Entscheidungen getroffen werden können.
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