Nächstenpflege verbessern

Rosa Button mit der Aufschrift: Forderungen zur VdK Landtagswahl 2023.
© VdK Bayern

Nächstenpflege verbessern

81 Prozent der Pflegebedürftigen werden in Bayern zu Hause versorgt. Um sie kümmern sich mehr als 900.000 Angehörige. Wer dieses System erhalten will, muss für bessere Rahmenbedingungen in der Nächstenpflege sorgen. Denn so erfüllend dieses Kümmern in der Familie ist, so sehr führt es Angehörige an ihre Grenzen, gesundheitlich und finanziell. Ohne den Ausbau von finanzierbaren Entlastungsangeboten werden immer weniger Menschen die Nächstenpflege übernehmen. Pflegeangebote müssen viel stärker regional und kommunal geplant und nicht dem freien Spiel der Wirtschaft überlassen werden.

Der VdK Bayern fordert:

Recht auf Tagespflege
Nächstenpflege und Kindererziehung müssen denselben gesellschaftlichen Stellenwert bekommen. Der VdK fordert ein Recht auf einen Tagespflegeplatz für jeden Pflegebedürftigen in Bayern. In der Tagespflege erleben Pflegebedürftige andere soziale Beziehungen, bekommen Anregungen und sind fachlich gut versorgt. Angehörige können Pflege und Beruf vereinbaren und so der eigenen Armut vorbeugen oder ein paar Stunden einfach verschnaufen. Dafür müssen die Tagespflegeeinrichtungen in Bayern massiv ausgebaut werden. Auch Kommunen müssen sich stärker als Träger engagieren. Die Nachtpflege muss in Bayern erst etabliert werden. Besondere Fördertöpfe müssen Einrichtungen ermuntern, diese Form der Betreuung anzubieten.

Feste Quote für Kurzzeitpflege
Viele pflegende Angehörige verzichten auf Urlaub oder verschieben wichtige medizinische Behandlungen, weil sie nicht wissen, wo sie die pflegebedürftige Person unterbringen können. Die bisherige Förderung der Staatsregierung für Kurzzeitpflegeplätze hat noch zu wenig erreicht. Der VdK Bayern fordert daher, dass jedes Pflegeheim verpflichtet werden muss, einen festen Teil seiner Pflegeplätze, nämlich fünf Prozent, als Kurzzeitpflegeplätze vorzuhalten. Dafür müssen die Einrichtungen Ausgleichszahlungen erhalten, wenn die Plätze unbesetzt bleiben sollten.

Hilfe im Haushalt ermöglichen
Gerade in frühen Stadien der Pflegebedürftigkeit ist die gelegentliche Hilfe im Haushalt zentral, um weiterhin selbstständig leben zu können. Der Zugang zu haushaltsnahen Dienstleistungen, die ab Pflegegrad 1 für 125 Euro im Monat abgerufen werden können, muss in Bayern deutlich unbürokratischer werden. Die hohen Zugangshürden für Anbieter schrecken viele ab, hier Angebote zu schaffen. Das muss sich dringend ändern. Auch Menschen aus der Nachbarschaft sollten unkompliziert ihre Dienste bei Einkäufen, Wäsche versorgen oder Putzen anbieten können.

Ein Pflegestützpunkt pro Landkreis bis 2025
Jedem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen steht gesetzlich eine wohnortnahe neutrale Pflegeberatung zu. Doch ob diese zu bekommen ist, hängt in Bayern stark von der Region ab. Während in Oberbayern der Ausbau von Pflegestützpunkten inzwischen fast abgeschlossen ist, haben Familien in Oberfranken, Niederbayern und der Oberpfalz meistens Pech. Der VdK fordert, dass bis Ende 2025 in jedem bayerischen Landkreis mindestens ein Pflegestützpunkt errichtet wird.

Infoportal zu Pflege- und Betreuungsangeboten
Die Suche nach einem Platz im Pflegeheim, einem Kurzzeitpflegeplatz oder einem ambulanten Pflegedienst führt regelmäßig zu einem Telefonmarathon für die Betroffenen. Eine bundesweite Lösung ist nicht in Sicht. Der VdK fordert daher den Aufbau eines barrierefreien, elektronischen und einheitlichen Informationsportals für Bayern. Diese Plattform soll sämtliche freien und verfügbaren Kapazitäten der bayerischen Anbieter und Träger aufzeigen und das Angebot und Leistungsspektrum von ambulanter und stationärer Pflege, für Betreuung, Alltagsunterstützungen sowie weiterer Hilfs- und Unterstützungsangebote abbilden.

Pflegelohn statt Pflegearmut
Nach einer Studie, die der VdK Deutschland in Auftrag gegeben hat, ist jeder fünfte pflegende Angehörige armutsgefährdet, bei pflegenden Frauen sogar jede Vierte. Der VdK fordert deshalb einen Pflegelohn für die pflegende Person, damit Angehörigenpflege kein Armutsrisiko ist. Mindestens müssen Pflegezeiten genauso hoch in der gesetzlichen Rente angerechnet werden wie Kindererziehungszeiten.

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