VdK-Ratgeber und Pflegegradrechner

Das Foto zeigt zwei Hände, die ein Schild der Nächstenpflegekampagne des VdK Deutschlands nach oben. Auf dem Schild steht: "Pflege kann nur gut gehen, wenn es den Pflegenden gut geht". Das Zitat stammt von Eva Worbs, 70 Jahre aus Aachen.
© VdK Deutschland

Pflege zu Hause – Was muss ich wissen?

Am 1. Januar 2017 gab es eine entscheidende Veränderung in der Pflegeversicherung. Ob jemand ist und wie stark, nach welchen Kriterien die betroffene Person begutachtet und eingestuft wird – all das läuft nach neuen (und ziemlich komplexen) Regeln ab.

Viele Menschen und ihre Angehörigen sind verunsichert, wenn sie zum ersten Mal über nachdenken und einen Antrag bei der Pflegekasse stellen müssen.

Mit unserer Broschüre wollen wir Verunsicherungen abbauen und Ihnen Antworten auf folgende Fragen geben:

  • Wann bin ich bzw. wann ist mein Angehöriger pflegebedürftig?
  • Was muss ich tun, damit die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird?
  • Was geschieht bei der Pflegebegutachtung?
  • Wie bereite ich mich auf die Pflegebegutachtung vor?
  • Welche Kriterien führen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit, und kann ich selbst eine erste Einschätzung vornehmen?
  • Was geschieht nach der Pflegebegutachtung?
  • Kann ich die Empfehlung des Gutachters und die Festsetzung eines Pflegegrades selbst überprüfen?
  • Was kann ich tun, wenn meine Einschätzung nicht mit der des Gutachters beziehungsweise der Pflegekasse übereinstimmt?
  • Welche Leistungen der Pflegeversicherung kann ich als pflegebedürftiger Mensch in Anspruch nehmen?

Sie haben Fragen zum Sozialrecht?

Das Sozialrecht ist unsere Stärke. In unseren VdK-Geschäftsstellen helfen wir Ihnen bayernweit bei Fragen zur Rente, bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit und Krankheit. Jedes Jahr erkämpft der VdK für seine Mitglieder in zahlreichen gerichtlichen Verfahren Millionen an Nachzahlungen.

Das Foto zeigt ein älteres Ehepaar beim Spaziergang in einem Park.

Beratungstelefon „Pflege und Wohnen“

Sie haben Fragen zum Thema „Pflege und Wohnen“? Unser Beratungstelefon hilft Ihnen gerne weiter.

Ratgeber zum Thema Pflegebegutachtung

Wann ist man pflegebedürftig? Was geschieht bei der Pflegebegutachtung? Laden Sie dazu unsere kostenlose Broschüre herunter. Mit dem Selbsteinschätzungsbogen können Sie danach Ihren voraussichtlichen Pflegegrad berechnen.

Selbsteinschätzungsbogen mit Pflegegradrechner

Mit dem kostenlosen Selbsteinschätzungsbogen erhalten Sie ein Instrument, mit dem Sie vor einer Begutachtung den voraussichtlichen Pflegegrad selbst einschätzen und im Nachhinein überprüfen können, ob die Pflegekasse einen festgesetzt hat.

In das PDF-Dokument können Sie am Computer die Werte direkt eintragen, die Berechnung erfolgt dann automatisch im Dokument. 

Im Video erklären wir den Bogen näher.