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In der Corona-Krise war schnelle Kommunikation wichtig. Doch gehörlose Menschen bekamen wichtige Informationen nicht mit, weil Nachrichten und Pressekonferenzen der Regierung in Deutschland meistens ohne Gebärdendolmetschung laufen. Auch die im beruflichen Bereich wichtig gewordenen Videokonferenzen sind für blinde und sehbehinderte sowie schwerhörige und gehörlose Menschen nur sehr eingeschränkt nutzbar.
Deutschland hat sich gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion verpflichtet. Dieses Staatsziel darf nicht aus Kostengründen nach der Corona-Pandemie aus den Augen verloren werden.
Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in der Gesellschaft, ist kein Randthema. Jeder Zehnte in Deutschland ist schwerbehindert und auf Barrierefreiheit angewiesen, um selbstständig leben zu können. Das trifft ebenso auf einen Großteil der ältere Bevölkerung zu. Barrieren „behindern“ beim Wohnen, Arbeiten, Reisen, beim Arzt, in der Freizeit, bei der Nutzung von Medien, Produkten und Dienstleistungen. Viel zu tun bleibt im öffentlichen Bereich, also ÖPNV, in Rathäusern und Schulen ebenso wie bei öffentlich zugänglichen Gebäuden, Spielplätzen oder Schwimmbädern. Vergessen wird oft, dass auch Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychischen Beeinträchtigungen wegen mangelnder Barrierefreiheit von Teilhabe ausgeschlossen sind.
Die Gelder, die der Bund den Ländern für die Soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellt, sind zwingend an die Verpflichtung zur Barrierefreiheit zu binden. Dies gilt auch für die Städtebauförderung.
Busse und Bahnen, Haltestellen und Bahnhöfe, Straßen und Gehwege müssen schneller barrierefrei werden. Auch dafür ist jede staatliche Finanzierung an Barrierefreiheit zu binden. Der ländliche Raum darf nicht abgehängt werden. Hier sind barrierefreie Taxis, die im ÖPNV fahren, zu fördern.
Praxen und Krankenhäuser müssen barrierefrei werden, um die freie Arztwahl zu ermöglichen. In Krankenhäusern muss es speziell geschultes Personal für Menschen mit Beeinträchtigungen geben.
Einkaufen in Online-Shops, Reiseauskünfte des ÖPNV auf dem Smartphone abrufen und Fahrkarten digital bezahlen, Bankgeschäfte online oder am Bankautomaten erledigen, Laptops, Tablets, aber auch Haushaltsgeräte bedienen: All das muss für jeden Menschen barrierefrei und damit selbstständig möglich sein.
Teilhabe entscheidet sich auch auf dem Arbeitsmarkt. Die Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die ihrer Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht nachkommen, muss deutlich erhöht werden. Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung muss wirksam bekämpft werden.
Die Bundestagswahl 2021 steht unter dem Eindruck der Corona-Krise. Wie geht es jetzt weiter?
Mit seiner Aktion zur Bundestagswahl 2021 will der VdK kritische Fragen an die Politik stellen und Lösungen aufzeigen, wie der gemeinsame Weg aus der Krise gelingen kann.
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Unsere sozialpolitischen Forderungen zur VdK-Kampagne "Sozialer Aufschwung JETZT!"
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