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Als größter Sozialverband Deutschlands setzt sich der VdK für Solidarität und soziale Gerechtigkeit ein. Die Teilhabe der Menschen mit und ohne Behinderungen am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben sind elementare Voraussetzungen für eine gerechte Gesellschaft. Genau das fordert auch die UN-Behindertenrechtskonvention für alle Bereiche im Leben.
Noch immer werden aber Menschen mit Behinderungen ausgegrenzt und oft diskriminiert. Der VdK sieht sich deshalb in der zivilgesellschaftlichen Verantwortung, das Thema nicht aus den Augen zu lassen. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen durch die so genannte Inklusion gemeinsam aufwachsen und zur Schule gehen, gemeinsam arbeiten und leben. Das Ressort „Leben mit Behinderung“ im VdK Bayern bietet ein breites Angebot, um Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen zusammen zu bringen und Vorurteile und Barrieren abzubauen.
Die Behindertenrechtskonvention der
Vereinten Nationen, die gemeinsam mit Menschen mit Behinderung
erarbeitet wurde, ist ein Meilenstein zum barrierefreien
Zusammenleben aller Menschen.
(Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK
Deutschland)
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Am 26. März 2009 ist in Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Kraft getreten. Die sogenannte UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist geltendes Recht in Deutschland und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen die UN-Konvention umzusetzen.
Die Kernaussage der UN-BRK ist der Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen und Ausgrenzungen durch die Gewährleistung und Verwirklichung der unveräußerlichen Menschenrechte. Die Umsetzung der UN-Konvention betrifft dabei alle gesellschaftlichen Bereiche, wie z. B. frühkindliche Erziehung, Schule, Wohnen, Freizeit, Arbeit, Politik usw. die Inklusion ist dafür unerlässlich. Der Sozialverband VdK Bayern begleitet den Prozess der Umsetzung kritisch und konstruktiv und bringt seine fachliche Meinung in die Diskussion mit ein.
Inklusion und Integration
Die Inklusion kann verkürzt als die konsequente Weiterführung der Integration betrachtet werden die Begriffe bedeuten aber nicht dasselbe. Der Unterschied liegt hauptsächlich darin, dass Integration das Hineinnehmen eines Menschen (z. B. Schüler mit einer Behinderung) in ein bereits existierendes System (z. B. Schule) beschreibt, die Schule ändert sich dabei nicht substantiell, sondern der integrierte Schüler muss sich anpassen. Die Inklusion hingegen will von Anfang an ein gemeinsames System für alle Menschen, ohne dass jemand ausgegrenzt oder stigmatisiert wird.
Die schematische Grafik oben dient der besseren Erklärung, spiegelt aber nicht die Realität wider. Die bunten Figuren symbolisieren die Menschen und der Kreis ein System wie Kindergarten, Schule, Arbeitsstelle usw. Bei der Exklusion sind Menschen ausgeschlossen und dürfen oder können nicht mitbestimmen und teilnehmen. Die Separation bewirkt, dass eine bestimmte Gruppe von Menschen, z.B. Menschen mit Behinderung, zwar eine Art gesellschaftliches Angebot gewährt wird, jedoch in einem eigenen separaten System. Die Integration will die Außengruppen mit aufnehmen und versucht auch einzelne Menschen direkt in das Mehrheitssystem zu integrieren. Dabei denkt man jedoch in zwei Gruppen: Mehrheitsgruppe (Normale) und Außengruppe (zu Integrierende / Menschen mit Behinderung). Bei der Integration wird somit entschieden wer nun integrierbar ist und teilnehmen darf oder wer draußen bleiben muss.
Inklusion legt dieses Gedankenkonstrukt ab und sieht alle
Menschen als gleichberechtigt, die von Anfang an miteinbezogen
werden und als selbstbestimmte Individuen an und in der
Gesellschaft teilnehmen.
Das Ziel der Inklusion ist mitunter, dass sich die Gemeinschaft den
verschiedenen Bedürfnissen der Menschen flexibel anpasst und alle
Menschen daran partizipieren lässt. Durch die Inklusion soll die
Diskriminierung und Exklusion, die zumeist auch Menschen mit
Behinderung betrifft, abgebaut und bekämpft werden.
Angebote:
Ansprechpartner:
Robert Hümmer
Ressortleitung Leben mit Behinderung
Schellingstraße 31
80799 München
Tel. 089 2117-103
r.huemmer@vdk.de
Weiterführende Links:
Verbindliche englische
Originalfassung der UN-Behindertenrechtskonvention
Convention on the Rights of Persons with Disabilities and Optional
Protocol
www.un.org/disabilities/documents/convention/convoptprot-e.pdf
Schattenübersetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention des Netzwerks Artikel 3 e. V.
www.netzwerk-artikel-3.de/attachments/article/93/093_schattenuebersetzung-endgs.pdf
Das Deutsche Institut für
Menschenrechte hat als Monitoring-Stelle den Auftrag, die Umsetzung
der UN-BRK in Deutschland konstruktiv wie kritisch zu
begleiten.
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Sozialverband VdK Bayern
Ehrenamt und soziale Praxis
Ressort „Leben mit Behinderung“
Beratungstelefon „Leben mit Behinderung“:
Telefon: (089) 2117 - 113
Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr
lebenmitbehinderung.bayern@vdk.de
Wir beraten individuell Menschen mit Behinderung aller Altersgruppen und deren Angehörige unter anderem zu folgenden Themen:
Die bayerischen Regierungsbezirke bezuschussen Veranstaltungen für
das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung.
Gefördert werden die Bereiche:
Informationen über Zuschüsse für Begegnungen, Schulungen
und Selbsthilfe unter:
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//bayern/pages/26741/inklusion_und_integration":
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