4. April 2019
    TEILHABE

    Wir brauchen mehr Tempo bei der Inklusion behinderter Menschen

    Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: In Deutschland ist noch viel zu tun

    Seit 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) geltendes Recht. Nach einem Jahrzehnt fällt die Bilanz durchwachsen aus.

    Mann im Rollstuhl arbeitet in einer Schreinerei.
    Die Inklusion behinderter Menschen muss auch für den Arbeitsmarkt gelten. | © Firma V - Fotolia

    Uneingeschränkte Teilhabemöglichkeiten für alle Menschen, unabhängig von ihrer Behinderung? „Davon sind wir in Deutschland noch weit entfernt. Doch das Bewusstsein dafür ist dank der UN-BRK gewachsen“, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Sie warnt davor, Inklusion als gesellschaftlichen „Luxus“ zu werten. „Teilhabe ist ein Menschenrecht. Dafür muss sich noch viel bewegen – und bitte mit mehr Tempo“, fordert sie.

    Die Erfahrung zeigt: Um Fortschritte zu erzielen, muss viel Druck aufgebaut werden. Jahrelang haben Behindertenorganisationen wie der Sozialverband VdK beispielsweise gegen die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen gekämpft. „Das geltende Recht war ein klarer Verstoß gegen die UN-BRK. Trotzdem musste die Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht gezwungen werden, dieses Unrecht zu beenden. Das darf keine Blaupause für künftige Gesetzesänderungen sein“, warnt Bentele.

    VdK: Gleichbehandlungsgesetz ist bislang ein stumpfes Schwert

    Um die UN-BRK in Deutschland mit Leben zu füllen, setzt der Sozialverband VdK auf eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). „Hier kann der Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und ein Recht auf Teilhabe ohne Barrieren gesetzlich am besten festgeschrieben werden“, erklärt Bentele. Bisher sei das AGG „ein stumpfes Schwert“. Doch wenn beispielsweise Barrierefreiheit zum einklagbaren Recht würde, werden sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Teilhabe aller Menschen nachhaltig verbessern, ist Bentele zuversichtlich.

    Die zentrale VdK-Forderung, private wie öffentliche Anbieter von Waren und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit zu verpflichten, deckt sich mit der UN-BRK. Schließlich muss der Staat „angemessene Vorkehrungen“, die Menschen mit Behinderung vor Diskriminierungen schützen, gesetzlich verankern. In dieser Hinsicht ist Deutschland beim UN-Menschenrechtsausschuss durchgefallen.

    VdK: Interessenvertretungen müssen mit an den Tisch!

    Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung lässt jedoch kaum hoffen. Lediglich im Gesundheitssektor sollen Möglichkeiten zur Barrierefreiheit in einem ersten Schritt geprüft werden. Offenbar ist bisher nicht einmal das passiert. „Bitte fangen Sie bald damit an, und holen Sie sich von Anfang an die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung mit an den Tisch“, appelliert Bentele an Gesundheitsminister Jens Spahn.

    Eine barrierefreie Gesundheitsversorgung müsse sichergestellt werden: „Auch Menschen mit Behinderung zahlen Kassenbeiträge und haben ein Recht auf freie Arztwahl“, stellt Bentele klar. Bisher scheitern sie oft: Nur zehn Prozent der Hausarztpraxen sind barrierefrei. Der VdK fordert, bei Praxiszulassungen die Barrierefreiheit zu einem entscheidenden Kriterium zu erklären. „Nur mit solchen festgelegten Rahmenbedingungen bringen wir die Inklusion voran“, ist die VdK-Präsidentin überzeugt.

    bsc|VdK Deutschland

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