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Zum 1. Juli 2019 steigen die Renten, und zwar um 3,18 Prozent in den alten Bundesländern und um 3,91 Prozent in den neuen Bundesländern. Doch wann ist die Rentenerhöhung eigentlich auf dem Konto?
Das Plus bei den Renten landet zu unterschiedlichen Zeiten auf dem Konto der Rentnerinnen und Rentner:
Nein, die Rentenanpassung muss man nicht beantragen, sie erfolgt automatisch. Rentnerinnen und Rentner erhalten eine Rentenanpassungsmitteilung, in der die Höhe der angepassten Rente steht. Der Versand dieser Mitteilung und die Auszahlung erfolgen durch den Renten Service der Deutschen Post.
Ja, die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2019 umfasst alle gesetzlichen Renten der Deutschen Rentenversicherung. Dazu gehören neben der Regelaltersrente auch die Erwerbsminderungsrenten sowie die Witwenrenten und Witwerrenten, Waisenrenten und Halbwaisenrenten.
Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, bei dem wird die Rentenerhöhung leider verrechnet. Das kritisiert der Sozialverband VdK schon seit langem. Wir fordern einen Freibetrag in Höhe von 212 Euro in der Grundsicherung, damit die Rentenerhöhung bei allen ankommt. Eine vom VdK in Auftrag gegebene Studie zeigt: Von einem solchen Freibetrag würden 1,8 Millionen Menschen profitieren, insbesondere Menschen mit Altersrente.
Die Höhe der Rentenanpassung wird jedes Jahr von der Bundesregierung beschlossen. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates. In der Vergangenheit gab es auch häufiger "Nullrunden", das heißt die Renten wurden gar nicht erhöht.
Die Berechnung der Rentenanpassung erfolgt auf Basis der sogenannten Rentenanpassungsformel. Sie orientiert sich vor allem an der Entwicklung der Bruttolöhne, es fließen aber noch andere Faktoren mit ein wie zum Beispiel der "Riesterfaktor" und der "Nachhaltigkeitsfaktor". Diese Faktoren wirken sich dämpfend auf die Rentenerhöhung aus, das heißt: Die Renten folgen doch nicht den Löhnen - ein Umstand, den der Sozialverband VdK kritisiert.
Warum ist die Rentenerhöhung in den neuen und alten Bundesländern unterschiedlich?
Die Berechnung der Rentenanpassung erfolgt getrennt für die alten und die neuen Bundesländer. Zwar ist der Rentenwert im Osten Deutschlands geringer als im Westen, aber die Rentnerinnen und Rentner im Osten haben häufig länger gearbeitet, viele haben mehr als 45 Beitragsjahre. Auch steigen die Löhne im Osten prozentual stärker an, was sich dann in der Rentenanpassungsformel auswirkt.
Der VdK freut sich zwar mit und für alle Rentnerinnen und Rentner, die von der diesjährigen Rentenerhöhung profitieren. Allerdings wird die Erhöhung des Problem der Altersarmut für hunderttausende Menschen in Deutschland nicht lösen. Daher fordert der VdK endlich die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Denn wer gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, darf keine Angst vor dem Alter in Armut haben. Die Grundrente bedeutet für viele Millionen Menschen mehr Geld im Geldbeutel. Der Respekt vor der Lebensleistung muss einer Gesellschaft etwas wert sein.
Im Mai 2019 hat der der VdK Deutschland unter dem Motto #Rentefüralle eine bundesweite Rentenkampagne gestartet. Wir fordern eine gerechte und verlässliche Rente für alle Generationen, die von allen finanziert wird. Nur wenn wir Vermögen gerecht verteilen und wenn alle in die Rentenkasse einzahlen, dann können alle auf eine gute Rente vertrauen! Mehr Infos zu #Rentefüralle: www.rentefüralle.de
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