28. Juni 2019
    RENTE

    Rentenerhöhung zum 1. Juli:
    Wann wird die Rente ausgezahlt?

    Zum 1. Juli 2019 steigen die Renten, und zwar um 3,18 Prozent in den alten Bundesländern und um 3,91 Prozent in den neuen Bundesländern. Doch wann ist die Rentenerhöhung eigentlich auf dem Konto?

    Hände mit Geldscheinen
    Zum 1. Juli steigen die Renten! | © Fotolia.de

    Wann wird die Rentenanpassung erstmalig ausgezahlt?

    Das Plus bei den Renten landet zu unterschiedlichen Zeiten auf dem Konto der Rentnerinnen und Rentner:

    • Wer seit April 2004 oder später die Rente erhält, der bekommt sie nachschüssig ausgezahlt. Das bedeutet, dass der angepasste Betrag Ende Juli auf dem Konto ist.
    • Wer vor April 2004 Rentner wurde, also bis März 2004, der erhält die Zahlung im Voraus - sie ist dann schon Ende Juni auf dem Konto.

    Muss ich die Rentenerhöhung extra beantragen?

    Nein, die Rentenanpassung muss man nicht beantragen, sie erfolgt automatisch. Rentnerinnen und Rentner erhalten eine Rentenanpassungsmitteilung, in der die Höhe der angepassten Rente steht. Der Versand dieser Mitteilung und die Auszahlung erfolgen durch den Renten Service der Deutschen Post.

    Ich erhalte eine Erwerbsminderungsrente - wird diese auch erhöht?

    Ja, die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2019 umfasst alle gesetzlichen Renten der Deutschen Rentenversicherung. Dazu gehören neben der Regelaltersrente auch die Erwerbsminderungsrenten sowie die Witwenrenten und Witwerrenten, Waisenrenten und Halbwaisenrenten.

    Ich beziehe Grundsicherung - erhalte ich die Rentenerhöhung?

    Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, bei dem wird die Rentenerhöhung leider verrechnet. Das kritisiert der Sozialverband VdK schon seit langem. Wir fordern einen Freibetrag in Höhe von 212 Euro in der Grundsicherung, damit die Rentenerhöhung bei allen ankommt. Eine vom VdK in Auftrag gegebene Studie zeigt: Von einem solchen Freibetrag würden 1,8 Millionen Menschen profitieren, insbesondere Menschen mit Altersrente.

    Wer legt die Rentenanpassung fest?

    Die Höhe der Rentenanpassung wird jedes Jahr von der Bundesregierung beschlossen. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates. In der Vergangenheit gab es auch häufiger "Nullrunden", das heißt die Renten wurden gar nicht erhöht.

    Wie wird die Rentenanpassung berechnet?

    Die Berechnung der Rentenanpassung erfolgt auf Basis der sogenannten Rentenanpassungsformel. Sie orientiert sich vor allem an der Entwicklung der Bruttolöhne, es fließen aber noch andere Faktoren mit ein wie zum Beispiel der "Riesterfaktor" und der "Nachhaltigkeitsfaktor". Diese Faktoren wirken sich dämpfend auf die Rentenerhöhung aus, das heißt: Die Renten folgen doch nicht den Löhnen - ein Umstand, den der Sozialverband VdK kritisiert.

    Warum ist die Rentenerhöhung in den neuen und alten Bundesländern unterschiedlich?

    Die Berechnung der Rentenanpassung erfolgt getrennt für die alten und die neuen Bundesländer. Zwar ist der Rentenwert im Osten Deutschlands geringer als im Westen, aber die Rentnerinnen und Rentner im Osten haben häufig länger gearbeitet, viele haben mehr als 45 Beitragsjahre. Auch steigen die Löhne im Osten prozentual stärker an, was sich dann in der Rentenanpassungsformel auswirkt.

    Was sagt der Sozialverband VdK zur Rentenanpassung 2019?

    Der VdK freut sich zwar mit und für alle Rentnerinnen und Rentner, die von der diesjährigen Rentenerhöhung profitieren. Allerdings wird die Erhöhung des Problem der Altersarmut für hunderttausende Menschen in Deutschland nicht lösen. Daher fordert der VdK endlich die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Denn wer gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, darf keine Angst vor dem Alter in Armut haben. Die Grundrente bedeutet für viele Millionen Menschen mehr Geld im Geldbeutel. Der Respekt vor der Lebensleistung muss einer Gesellschaft etwas wert sein.

    Im Mai 2019 hat der der VdK Deutschland unter dem Motto #Rentefüralle eine bundesweite Rentenkampagne gestartet. Wir fordern eine gerechte und verlässliche Rente für alle Generationen, die von allen finanziert wird. Nur wenn wir Vermögen gerecht verteilen und wenn alle in die Rentenkasse einzahlen, dann können alle auf eine gute Rente vertrauen! Mehr Infos zu #Rentefüralle: www.rentefüralle.de

    cl - VdK Deutschland

    Beratung im Sozialrecht
    Figur von Justitia
    Wir beraten kompetent im Sozialrecht: Kommt es zu einem Streitfall, stehen unsere erfahrenen VdK-Juristen an der Seite jedes Einzelnen und setzen sich für die Rechte unserer Mitglieder ein.

    VdK gibt dir Recht! #3 Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

    VdK-TV: Freiwillige Einzahlung in die Rente: Für wen lohnt sich das?

    VdK-TV: Renteneintrittsalter: Wann kann man in Rente gehen?

    VdK-TV: Rentensplitting: Was versteht man darunter?

    VdK-TV: Was ist eigentlich das Rentenniveau?

    VdK-TV: Zermürbendes Warten auf die Erwerbsminderungsrente

    VdK-Themen
    Junger Mann im Rollstuhl
    Teilhabe ist ein Menschenrecht, deswegen setzen wir uns für das gleichberechtigte Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung ein. In allen Fragen des Schwerbehindertenrechts, zu Behinderung und Teilhabe stehen wir unseren Mitgliedern zur Seite.
    VdK-Themen
    Kompetente Beratung rund um das Thema gesetzliche Krankenversicherung: Hier finden Sie nützliche Informationen zu den Leistungen der Krankenkasse, zu Rehabilitation, Hilfsmitteln sowie zum Krankengeld und vielem mehr.
    VdK-Themen
    Frau hält einen Notizblock mit der Aufschrift "Chancengleichheit für alle!"
    Wir wollen gerechte Lebensverhältnisse für alle: Leider sind von Armut und sozialer Ausgrenzung besonders Kinder, Ältere, Alleinerziehende und Langzeitarbeitslose betroffen. Deswegen setzen wir uns für alle sozial benachteiligten Menschen ein.
    VdK-Themen
    Die individuellen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen müssen gesichert werden! Deswegen setzen wir uns für eine menschenwürdige Pflege ein. Außerdem machen wir uns für die pflegenden Angehörigen stark.

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.