1. April 2022
    Beratungsfall des Monats

    Kranke Eltern haben Anspruch auf Haushaltshilfe

    Wer versorgt die Kinder, wenn ein Elternteil einen Unfall hat oder schwer erkrankt? Markus W. stürzt auf dem Weg zum Einkaufen und bricht sich ein Bein. Der alleinerziehende Vater muss ins Krankenhaus – das ist ein Problem. Wer kümmert sich nun um die elfjährige Leah und den fünfjährigen Philipp?

    © unsplash.com | Sandy Millar

    „In so einem Fall haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Haushaltshilfe“, sagt Željka Pintarić von der VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg in Stuttgart. „Voraussetzung ist, dass ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, versorgt werden muss“, so die VdK-Patientenberaterin. Wenn sonst niemand im Haushalt lebt, der das übernehmen kann, stellt die Krankenkasse eine Haushaltskraft oder Betroffene finden eine Haushaltshilfe über Wohlfahrtsverbände, Sozialstationen oder Nachbarschaftshilfen.

    Für diese selbst organisierte Unterstützung zahlt die Krankenkasse je nach Bedarf bis zu 82 Euro pro Tag beziehungsweise 10,25 Euro pro Stunde. Die Zuzahlung der Versicherten beträgt zehn Prozent der Kosten, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro am Tag. Wird eine Haushaltshilfe wegen Beschwerden in der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt benötigt, entfällt die Zuzahlung.

    Vertraute Menschen

    „Es kann sein, dass Kinder nur vertraute Menschen als Haushaltshilfe akzeptieren. Dann kann in Absprache mit der Kasse auch jemand die Betreuung übernehmen, den die Kinder kennen“, führt Beraterin Pintarić aus. Nahe Verwandte bis zum zweiten Grad wie Großeltern oder erwachsene Geschwister erhalten keine Vergütung. Die Kasse kann ihnen jedoch nachgewiesene Aufwendungen wie Verdienstausfall und Fahrtkosten für maximal zwei Monate ersetzen. In jedem Fall muss man die Kostenübernahme vorab bei der Kasse beantragen.

    Formloser Antrag

    Željka Pintarić
    VdK-Patientenberaterin Željka Pintarić | © David Vogt/visupixel

    Der Antrag auf eine Haushaltshilfe kann formlos bei der Krankenkasse gestellt werden – auch telefonisch. Wie viel und wie lange die Kasse zahlt, hängt von dem tatsächlichen Bedarf im Einzelfall ab. Zum Antrag muss eine Bescheinigung des behandelnden Arztes vorgelegt werden. „Der Arzt bescheinigt, für wie lange und in welchem Umfang die Haushaltshilfe benötigt wird“, betont Željka Pintarić und ergänzt: „Seit 2016 besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe auch nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen Krankheit nicht möglich ist – bei einem Haushalt ohne Kinder längstens für vier Wochen. Lebt im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch auf 26 Wochen“, so die VdK-Patientenberaterin abschließend.

    Tipp:

    Manche Krankenkassen zahlen eine Haushaltshilfe, auch wenn die Kinder über zwölf Jahre alt sind. Hier liegt die Altersgrenze meist bei 14 Jahren. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach entsprechenden freiwilligen Satzungsleistungen.

    Wichtig:

    Werden die Kosten für die Haushaltshilfe nicht von der Krankenkasse übernommen, zum Beispiel, wenn die Kassenleistung bereits über einen längeren Zeitraum beansprucht wurde, können sich Eltern an das Jugendamt wenden und dort eine Betreuung des Kindes im Haushalt beantragen.

    Schlagworte Patientenberatung | Beratungsfall des Monats | Haushaltshilfe | Eltern

    „Reingehört beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg."

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