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Kommt die Zahnprothese eines Patienten während eines Krankenhausaufenthalts abhanden, kann das Krankenhaus zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet sein, so ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 23. Juni 2021 mit dem Aktenzeichen 19 C 867/21.
Im zugrundeliegenden Fall musste ein Patient vor einer Operation seine Zahnprothese in einen speziellen Behälter legen. Als er nach der OP auf eine andere Station verlegt wurde, war die Zahnprothese nicht mehr auffindbar. Nach Ansicht des Amtsgerichts habe die Klinik ihre im Rahmen des Behandlungsvertrages bestehende Pflicht, die Zahnprothese ordnungsgemäß aufzubewahren, verletzt und müsse Schadenersatz für die Neubeschaffung einer Prothese leisten.
Die verloren gegangene Prothese hätte noch viele Jahre genutzt werden können. Zudem wurde Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro anerkannt, da der Kläger drei Monate lang ohne Zahnprothese in seiner Lebensqualität stark beeinträchtigt gewesen sei, betonte das Nürnberger Amtsgericht.
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Schlagworte Gerichtsurteil | Schadenersatz | Zahnprothese
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