VdK-Themen

    Wann kann ich eigentlich in Rente gehen?

    Die Rente ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil ihres Lebens. Sie bietet finanzielle Unterstützung im Alter und ermöglicht es, den Ruhestand zu genießen. Doch ab welchem Alter kann man eigentlich in Rente gehen?

    Großvater und Enkel angeln bei Sonnenuntergang im Sommer
    © Onfokus, istock.com

    Für die Altersrente in Deutschland gibt es eine Regelaltersgrenze, die schrittweise angehoben wird. Derzeit liegt sie bei 67 Jahren. Das bedeutet, dass man in der Regel mit 67 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen kann. Es ist jedoch auch möglich, vorzeitig in Rente zu gehen. Allerdings werden dabei Abschläge auf die Rente berechnet.

    Die genauen Bedingungen für eine vorzeitige Altersrente sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Beitragszahlung und dem Geburtsjahr. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig über die eigenen Ansprüche zu informieren und entsprechende Vorsorge zu treffen.

    Kurzvideo mit VdK-Jurist Ronny Hübsch:

    Alle Informationen stehen hier zusammengefasst zum Download bereit. Gleich herunterladen!

    Altersrente für besonders langjährig Versicherte
    (45 Jahre):

    • Mind. 45 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt
    • Altersgrenze (zwei Jahre vor individueller Regelaltersrente) erreicht
    • Bei eintretender Arbetislosigkeit in den letzten beiden Jahre, werden nur bei einer Insolvenz oder vollständigen Betriesbaufgabe mitgezählt (Bezug von ALG-II, Arbeitslosenhilfe, Versorgungsausgleich nach Scheidung und Ehegattensplitting zählen zur Berechnung der Wartezeit ebenfalls nicht mit)

    Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute:

    • Sonderregelung aufgrund des Strukturwandels im Bergbau und wegen den besonderen Belastungen und Risken der Arbeit “unter Tage”
    • Gesetzlich Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wir die Altersgrenze stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben

    Die Information hat mir weiter geholfen:



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    Paar sitzt bei einer Sozialrechtsberatung
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    Renteninformation, Versicherungsverlauf prüfen und Rente bereinigen

    Jedes Jahr flattert sie ins Haus: Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Doch: Woher weiß ich, ob die Zahlen stimmen und die Hochrechnung passt? Warum ist es wichtig, bereits in jungen Jahren den Versicherungsverlauf zu prüfen und wie gehe ich hier vor? Ronny Hübsch klärt auf und gibt praktische Tipps.

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    Hinzuverdienstgrenze bei Frührente aufgehoben

    Bislang gab es für FrührentnerInnen eine Hinzuverdienstgrenze, die durch Corona zuerst nach oben korrigiert wurde und jetzt zum 1.1.2023 vollständig verschwunden ist. Auch bei der Erwerbsminderungsrente gab es hierzu einige Änderungen. Wir klären auf, was die neuen Regeln genau beinhalten und für wen die Regelung so interessant ist, dass sie nun sogar die Ruhestandsplanung neu überdenken werden.

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    Rentenansprüche von pflegenden Angehörigen, Flexirentengesetz

    Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Rentenleistungen durch die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Wie hoch dieser ist und was es zu beachten gilt erläutert VdK-Jurist Ronny Hübsch im aktuellen Video. Interessant auch: Selbst bereits berentete pflegende Angehörige können mitunter noch von diesen Leistungen profitieren!

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    VdK-Angebot
    VdK-Patientenberaterin Monika Müller im Büro
    Mit der VdK-Patientenberatung behalten Sie den Überblick im Gesundheitssystem. Egal ob es um gesundheitsrechtliche, medizinische oder psychosoziale Fragen geht – wir haben immer ein offenes Ohr für Ratsuchende.
    YouTube-Serie
    Ronny Hübsch
    Unser Expertenwissen im Sozialrecht möchten wir so gut wie möglich mit Ihnen teilen – nicht nur in der persönlichen Beratung. Unsere YouTube-Serie „VdK gibt dir Recht!“ liefert Ihnen daher Antworten auf die häufigsten Fragen.
    Reingehört beim Sozialverband VdK
    Um möglichst vielen Menschen zu helfen, stellen wir Ihnen die wichtigsten Themen der VdK-Patientenberatung in unserem Podcast vor. Unser Expertenwissen geht dabei direkt ins Ohr! Wir helfen Ihnen dabei, sich in Sachen Gesundheit und Medizin zurechtzufinden.
    Dabei sein
    Gruppe von Menschen bilden ein Herz
    Kleiner Beitrag, großer Gewinn: Werden Sie jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg und profitieren Sie sofort von allen Vorteilen – ohne Wartezeit!

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    Junger Mann im Rollstuhl
    Teilhabe ist ein Menschenrecht, deswegen setzen wir uns für das gleichberechtigte Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung ein. In allen Fragen des Schwerbehindertenrechts, zu Behinderung und Teilhabe stehen wir unseren Mitgliedern zur Seite.
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    Kompetente Beratung rund um das Thema gesetzliche Krankenversicherung: Hier finden Sie nützliche Informationen zu den Leistungen der Krankenkasse, zu Rehabilitation, Hilfsmitteln sowie zum Krankengeld und vielem mehr.
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    Frau hält einen Notizblock mit der Aufschrift "Chancengleichheit für alle!"
    Wir wollen gerechte Lebensverhältnisse für alle: Leider sind von Armut und sozialer Ausgrenzung besonders Kinder, Ältere, Alleinerziehende und Langzeitarbeitslose betroffen. Deswegen setzen wir uns für alle sozial benachteiligten Menschen ein.
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    Die individuellen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen müssen gesichert werden! Deswegen setzen wir uns für eine menschenwürdige Pflege ein. Außerdem machen wir uns für die pflegenden Angehörigen stark.

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