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Die Rente ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil ihres Lebens. Sie bietet finanzielle Unterstützung im Alter und ermöglicht es, den Ruhestand zu genießen. Doch ab welchem Alter kann man eigentlich in Rente gehen?
Für die Altersrente in Deutschland gibt es eine Regelaltersgrenze, die schrittweise angehoben wird. Derzeit liegt sie bei 67 Jahren. Das bedeutet, dass man in der Regel mit 67 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen kann. Es ist jedoch auch möglich, vorzeitig in Rente zu gehen. Allerdings werden dabei Abschläge auf die Rente berechnet.
Die genauen Bedingungen für eine vorzeitige Altersrente sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Beitragszahlung und dem Geburtsjahr. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig über die eigenen Ansprüche zu informieren und entsprechende Vorsorge zu treffen.
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Bei Fragen zur Höhe eurer Rente wendet ihr euch direkt an eure Rentenversicherung. Sie haben alle notwendigen Daten vorliegen, um euch eine genaue Antwort zu geben. Möchtet ihr gegen eine Entscheidung der Rentenversicherung klagen oder Widerspruch einlegen, beraten euch unsere VdK-Juristinnen gerne und unterstützen euch bei eurem Anliegen. Meldet euch telefonisch bei eurer nächstgelegenen VdK-Beratungsstelle und vereinbart einen Termin mit unseren VdK-JuristInnen.
Wir stehen euch auch beratend bei den Themen Erwerbsminderungsrente oder Flexirentengesetz zur Seite.
Jedes Jahr flattert sie ins Haus: Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Doch: Woher weiß ich, ob die Zahlen stimmen und die Hochrechnung passt? Warum ist es wichtig, bereits in jungen Jahren den Versicherungsverlauf zu prüfen und wie gehe ich hier vor? Ronny Hübsch klärt auf und gibt praktische Tipps.
Bislang gab es für FrührentnerInnen eine Hinzuverdienstgrenze, die durch Corona zuerst nach oben korrigiert wurde und jetzt zum 1.1.2023 vollständig verschwunden ist. Auch bei der Erwerbsminderungsrente gab es hierzu einige Änderungen. Wir klären auf, was die neuen Regeln genau beinhalten und für wen die Regelung so interessant ist, dass sie nun sogar die Ruhestandsplanung neu überdenken werden.
Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Rentenleistungen durch die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Wie hoch dieser ist und was es zu beachten gilt erläutert VdK-Jurist Ronny Hübsch im aktuellen Video. Interessant auch: Selbst bereits berentete pflegende Angehörige können mitunter noch von diesen Leistungen profitieren!
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