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Nach massiver Kritik des VdK und weiterer Sozialverbände erhalten die Rentnerinnen und Rentner jetzt doch eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Hintergrund dieser Maßnahme sind die sehr stark steigenden Energiepreise, vor allem bei Gas und Strom. Wie vom Koalitionsausschuss der Ampelregierung am 3. September 2022 beschlossen, sollen auch die Rentnerinnen und Rentner, die bislang keine Einmalzahlung bekommen haben, entsprechend entlastet werden.
Rund um diese Energiepreispauschale hat die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV) einen Fragenkatalog erstellt. Dieser sogenannte FAQ-Katalog soll sukzessive ergänzt werden, sobald das Gesetzgebungsverfahren weiter vorangeschritten ist, informierte die DRV ebenfalls.
Die wohl am Häufigsten gestellten Fragen und die Antworten der Deutschen Rentenversicherung im Südwesten:
DRV: Die Energiepreispauschale erhalten alle Personen mit Wohnsitz im Inland, die am 1. September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen- beziehungsweise Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung hatten.
DRV: Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
DRV: Die Energiepreispauschale wird ab Anfang Dezember 2022 automatisch als Einmalzahlung durch den Renten-Service der Deutschen Post AG ausbezahlt.
Bühler
Schlagworte Energiepreise | Entlastung | Krise | Rente | Armut
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