VdK-Themen

    Neun-Euro-Ticket im öffentlichen Nahverkehr

    Fragen und Antworten

    Die Preise steigen: Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger plant die Ampel-Koalition ein Neun-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr. Wir beantworten hierzu die häufigsten Fragen.

    Wann kommt das Neun-Euro-Ticket?

    Geplant ist der 1. Juni.
    Das Ticket wird dann in den Monaten Juni, Juli und August angeboten.

    Für wen gilt das Neun-Euro-Ticket?

    Alle Bürgerinnen und Bürger können das Neun-Euro-Ticket erwerben.

    Wie lange gilt das Neun-Euro-Ticket?

    Das Neun-Euro-Ticket soll drei Monate lang gültig sein – von Juni bis August.

    Es verlängert sich jedoch nicht automatisch und muss für jeden der drei Monate neu erworben werden: Das Neun-Euro-Ticket gilt bis zum Ende des Monats, in dem es gekauft wurde.

    Wo kann ich das Neun-Euro-Ticket kaufen?

    Bei der Deutschen Bahn gibt es das Neun-Euro-Ticket ab dem 23. Mai. Es ist an folgenden Stellen erhältlich:

    • App der Deutschen Bahn DB-Navigator
    • Fahrkartenautomaten
    • DB Reisezentren in Bahnhöfen

    Das Neun-Euro-Ticket kann auch bei anderen Verkehrsunternehmen online oder am Schalter gekauft werden. Einige Regionen haben sogar bereits mit dem Verkauf begonnen. Fragen Sie hierzu direkt bei Ihrem Verkehrsunternehmen vor Ort nach.

    Wo soll das Ticket gelten?

    Das Neun-Euro-Ticket soll bundesweit für alle Nahverkehrsmittel in Bussen und Bahn gültig sein – in allen Städten und über alle Verbundgrenzen hinweg.

    • Bus
    • S-Bahn
    • U-Bahn
    • Tram / Straßenbahn
    • Fähren
    • Unter Umständen: Seilbahnen
    • Unter Umständen: Regionalbahnen

    Achtung: Das 9-Euro-Ticket gilt nicht im Fernverkehr. Ausgeschlossen sind also ICE, IC oder EC.

    Auch Sitzplatzreservierungen sind nicht möglich.

    Ich habe ein Monatsticket, bekomme ich mein Geld zurück?

    Wer bereits ein Jahres- oder Monatsticket beim regionalen Verkehrsverbund erworben hat, soll eine Gutschrift oder eine Erstattung für die Differenz zwischen dem Abopreis und dem Neun-Euro-Ticket bekommen. Eine Kündigung des Abonnements ist somit nicht notwendig!

    Wenden Sie sich hierzu direkt an Ihr Verkehrsunternehmen vor Ort bzw. an das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie Ihr Jahres- oder Monatsticket erworben haben.

    Schlagworte Neun-Euro-Ticket | Entlastungspaket

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