1. April 2022
    VdK-Themen

    Sonderregelung für Kinderkrankengeld verlängert

    Die Corona-Sonderregelung für Kinderkrankengeld wurde – zeitlich begrenzt auf das Jahr 2022 – verlängert. Je Elternteil kann das Kinderkrankengeld für jedes Kind grundsätzlich für 30 statt nur für 10 Tage, und bei Alleinerziehenden für 60 statt 20 Tage, in Anspruch genommen werden. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch je Elternteil auf 65 Arbeitstage und für Alleinerziehende auf 130 Arbeitstage begrenzt.

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    Kinderkrankengeld erhalten gesetzlich Versicherte, wenn sie mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, ein Arzt bestätigt, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und gesetzlich versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person dies nicht übernehmen kann und das Kind unter 12 Jahre alt ist oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Privat Versicherte haben in der Regel keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.

    Schlagworte Kinderkrankengeld | Corona

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