12. Januar 2021
    VdK-Themen

    „Bei Pflege keine halben Sachen machen!“

    Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg begrüßt die in Gang gekommene Diskussion nach einer baldigen und umfassenden Pflegereform, um den hohen und stetig steigenden Eigenanteilen der Bewohner von Pflegeheimen Einhalt zu gebieten. „Wir sind froh, dass unser jahrelanger Appell an die Politik, den dringenden Handlungsbedarf nicht weiter zu ignorieren, jetzt beachtet wird“, betonte der Landesverbandsvorsitzende Hans-Josef Hotz.

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    Der Sozialverband VdK plädiert für eine umfassende Pflegereform

    Gleichwohl wiederholt Hotz seine Bedenken an dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im November 2020 vorgelegten Eckpunkteprogramm für eine Pflegereform und hält diese insbesondere für nicht ausreichend: „Die reinen Pflegekosten bei 700 Euro monatlich zu deckeln, beseitigt das Armutsrisiko pflegebedürftiger Heimbewohner nicht“. Denn nach dem Spahn-Modell müssten die Betroffenen auch weiterhin die nicht unerheblichen Pflegeinvestitionskosten, die Unterkunfts- und die Verpflegungskosten tragen, hebt Hotz hervor. Insofern widerspricht er auch dem Vorstandschef der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, der kürzlich das Spahn-Reformmodell gelobt und als „einmalige Chance“ bezeichnet hatte.

    Reformvorschläge greifen zu kurz

    Hans-Josef Hotz verweist in diesem Zusammenhang auf die durchschnittlichen Eigenanteile der Heimbewohner in Höhe von 2.015 Euro im Monat bundesweit und auf die sogar 2.350 Euro im Südwesten. Demgegenüber lägen die Eigenanteile bei den reinen Pflegekosten im Schnitt bei 786 Euro. Die Betroffenen könnten danach nur mit einer monatlichen Entlastung von 86 Euro rechnen. „Ein so geringer Entlastungsbetrag wird Pflegebedürftige kaum vor der Sozialhilfeabhängigkeit bewahren", ergänzt Hotz.

    Der Vorsitzende des Südwest-VdK spricht sich deshalb erneut für die Übernahme der Pflegeinvestitionskosten durch das Land aus, wie es bis zum Jahr 2010 der Fall war. Angesichts von durchschnittlich 440 Euro im Monat würde dies sofort für eine spürbare Entlastung bei den Betroffenen sorgen. In einem zweiten Schritt verlangt der Sozialverband VdK Baden-Württemberg eine Abkehr vom sogenannten Teilkasko-Prinzip. Die gesetzliche Pflegeversicherung solle, so Hotz, zu einer Vollversicherung – vergleichbar der gesetzlichen Krankenversicherung – umgebaut werden, um das Armutsrisiko bei Pflegebedürftigkeit generell zu bannen.

    Für den VdK ist die Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch aus Steuermitteln zu finanzieren sei. Zudem plädiert Hans-Josef Hotz erneut für einen Finanzausgleich mit der privaten Pflegeversicherung. „Die verfügt wegen ihrer günstigeren Versichertenstruktur über ein Finanzpolster von gut 36 Milliarden Euro“, betont der VdK-Landeschef und erneuert seine Absage an private Pflegezusatzversicherungen, wie kürzlich vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) in die Diskussion gebracht.

    Die Presseinformation als PDF-Datei zum Herunterladen:

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