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Zum 1. Oktober 2020 gibt es mehr Festzuschüsse für den Zahnersatz. Sie werden von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erhöht. Die Regelversorgung ist die gesetzliche Standardtherapie bei Zahnersatz. Damit reduziert sich der Eigenanteil auf 40 Prozent.
Bereits am 11. Mai 2019 trat das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) in Kraft. Dieses soll unter anderem dazu beitragen, die Leistungen der Krankenkasse und die Versorgung zu verbessern. Eine Regelung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes betrifft die Festzuschüsse für Zahnersatz, die nun um 10 Prozent erhöht wurden.
Regelmäßige jährliche zahnärztliche Untersuchungen tragen außerdem zu einer zusätzlichen Erhöhung des Festzuschusses bei: Bei einem über fünf oder gar zehn Jahre geführten Bonusheft klettert der Festzuschuss auf 70 oder sogar 75 Prozent.
Seit dem 1. Oktober können die Krankenkassen in Ausnahmefällen den Bonus auch dann gewähren, wenn die Kontrolluntersuchungen nicht lückenlos durchgeführt wurden. Hierfür müssen die Versicherten jedoch ihre Zähne regelmäßig gepflegt haben. Weiterhin darf vor Beginn der Behandlung maximal ein Termin zur Zahnvorsorge (in den letzten zehn Jahren) versäumt worden sein.
Rebecca Schwarz
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