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Eine bösartige Zellwucherung im Bereich des Gebärmutterhalses, häufig ausgelöst durch eine bestimmte Virusinfektion (HPV) im Genitalbereich: Frühzeitig erkannt, ist der Gebärmutterhalskrebs fast immer heilbar. Erst wenn sich der Tumor weiter ausbreitet, sinken die Heilungschancen. Die Zeit ist somit ein entscheidender Faktor im Kampf gegen den Krebs. Frauen sollten daher unbedingt die jährliche Früherkennungsuntersuchung beim Gynäkologen in Anspruch nehmen. Zum 1. Januar 2020 wurde das Verfahren zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs neu organisiert.
Unverändert bleiben die allgemeinen Untersuchungen der inneren und äußeren Geschlechtsorgane ein essenzieller Bestandteil der jährlichen Krebsfrüherkennung. Sie werden weiterhin bei allen Frauen ab 20 Jahren durchgeführt.
Im Rahmen dieser jährlichen Untersuchung erfolgt bei Frauen im Alter zwischen 20 und 34 Jahren außerdem ein Abstrich vom Gebärmutterhals und vom Gebärmutterhalskanal. Dieser sogenannte Pap-Abstrich dient dazu, Frauen auf mögliche Gewebeveränderungen hin zu untersuchen. Ist ein Befund auffällig, werden weitere Abklärungsuntersuchungen vorgenommen.
Bitte beachten Sie: Die Untersuchung können alle Frauen ab 20 Jahren in Anspruch nehmen. Ganz egal, ob sie eine Einladung von ihrer Krankenkasse erhalten haben. Außerdem gibt es keine obere Altersgrenze für die Früherkennung.
Das gilt für Privatversicherte: Privat versicherte Frauen haben in der Regel ebenfalls einen Anspruch auf Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Einzelheiten regelt hier der jeweils abgeschlossene Vertrag mit der privaten Krankenkasse.
Rebecca Schwarz
Schlagworte Gebärmutterhalskrebs | Vorsorge | Krebs | Früherkennung
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