1. Juli 2020
    VdK-Themen

    Neues Verfahren zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

    Eine bösartige Zellwucherung im Bereich des Gebärmutterhalses, häufig ausgelöst durch eine bestimmte Virusinfektion (HPV) im Genitalbereich: Frühzeitig erkannt, ist der Gebärmutterhalskrebs fast immer heilbar. Erst wenn sich der Tumor weiter ausbreitet, sinken die Heilungschancen. Die Zeit ist somit ein entscheidender Faktor im Kampf gegen den Krebs. Frauen sollten daher unbedingt die jährliche Früherkennungsuntersuchung beim Gynäkologen in Anspruch nehmen. Zum 1. Januar 2020 wurde das Verfahren zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs neu organisiert.

    © Louis Reed | unsplash.com

    Unverändert bleiben die allgemeinen Untersuchungen der inneren und äußeren Geschlechtsorgane ein essenzieller Bestandteil der jährlichen Krebsfrüherkennung. Sie werden weiterhin bei allen Frauen ab 20 Jahren durchgeführt.

    Im Rahmen dieser jährlichen Untersuchung erfolgt bei Frauen im Alter zwischen 20 und 34 Jahren außerdem ein Abstrich vom Gebärmutterhals und vom Gebärmutterhalskanal. Dieser sogenannte Pap-Abstrich dient dazu, Frauen auf mögliche Gewebeveränderungen hin zu untersuchen. Ist ein Befund auffällig, werden weitere Abklärungsuntersuchungen vorgenommen.

    Neu seit dem 1. Januar 2020

    • Der Pap-Abstrich wird bei Frauen ab 35 Jahren nur noch alle drei Jahre vorgenommen. Dafür haben sie zusätzlich Anspruch auf einen Test auf Humane Papillomviren, den HPV-Test. Mithilfe dieses Tests wird der Gebärmutterhals auf einen möglichen Infekt mit HP-Viren untersucht.
    • Die Untersuchung auf Zellveränderungen ist nach der Entnahme des Abstrichs auch mit einem Dünnschichtverfahren möglich. Das bedeutet: Die entnommenen Zellen werden nicht direkt auf einem Objektträger abgestrichen und dann untersucht. Stattdessen werden sie in einer speziellen Flüssigkeit ausgewaschen und erst anschließend auf den Objektträger aufgebracht. Dieses Verfahren verbessert die Begutachtung der Zellen unter dem Mikroskop.
    • Frauen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren erhalten jetzt alle fünf Jahre eine Einladung von ihrer Krankenkasse zur Früherkennungsuntersuchung. Dieses Schreiben enthält außerdem allgemeine Informationen zu dem Früherkennungsprogramm.

    Bitte beachten Sie: Die Untersuchung können alle Frauen ab 20 Jahren in Anspruch nehmen. Ganz egal, ob sie eine Einladung von ihrer Krankenkasse erhalten haben. Außerdem gibt es keine obere Altersgrenze für die Früherkennung.

    Das gilt für Privatversicherte: Privat versicherte Frauen haben in der Regel ebenfalls einen Anspruch auf Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Einzelheiten regelt hier der jeweils abgeschlossene Vertrag mit der privaten Krankenkasse.

    Rebecca Schwarz

    Schlagworte Gebärmutterhalskrebs | Vorsorge | Krebs | Früherkennung

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