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Die Wahrung der sozialen Balance ist dem Sozialverband VdK seit jeher ein zentrales Anliegen – gerade auch jetzt in den Corona-Zeiten, die sozial betroffene Menschen besonders belasten. „Da ist die Solidarität aller Bevölkerungsgruppen das Gebot der Stunde“, betonte Landesverbandsvorsitzender Roland Sing nun erneut.
Sing hatte vor wenigen Wochen über die Medien an den Gesetzgeber appelliert, die Covid-19-bedingten finanziellen Belastungen der Krankenhäuser – aufgrund des notwendigen Ausbaus der Intensivplätze und der Verschiebung planbarer Operationen – nicht primär den gesetzlich Krankenversicherten aufzubürden.
„Es kann nicht sein, dass die Privatversicherten wieder außen vor bleiben“, hatte der Vorsitzende des VdK Baden-Württemberg gegenüber den politisch Verantwortlichen bekräftigt. (Anmerkung der Redaktion: Das „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ wurde zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt verkündet.)
Roland Sing weiß, wie häufig in der Vergangenheit, Infrastrukturmaßnahmen im Gesundheitswesen allein den gesetzlichen Krankenkassen übertragen wurden oder – wie jetzt hier wiederum erfolgt – dem Gesundheitsfonds aufgebürdet werden. „Dies ist falsch und unsolidarisch!“, erneuerte der frühere VdK-Vizepräsident seine Kritik am Gesetzgebe, der die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds mit bis zu 1,5 Milliarden Euro belastet. In der Folge würden, so Sing, die gesetzlich Krankenversicherten – mithin rund 73 Millionen Menschen – hier doppelt zur Kostenbeteiligung herangezogen werden. „Schließlich sind die Versicherten auch Steuerzahler und müssen sich in dieser Funktion ebenfalls am Gesundheitsfonds beteiligen“, stellte Roland Sing nochmals klar.
Für den VdK-Landeschef kann es daher nur heißen: „Der Gesetzgeber muss die finanzielle Beteiligung der Privatversicherten und der Beihilfeberechtigten gesetzlich fixieren“. Anderenfalls werde die gerade in Corona-Zeiten so wichtige Solidarität der Menschen ausgehöhlt.
Volle Zustimmung zu dieser Forderung des VdK Baden-Württemberg, die später auch vom VdK Deutschland aufgegriffen wurde, bekundeten in den letzten Wochen Mitglieder des Landesverbands. „Gerade die privaten Krankenversicherer ziehen sich aus meiner Sicht grundsätzlich schon immer aus allen solidaritätsbezogenen Handlungsweisen und Kostenbeteiligungen zurück“, schrieb beispielsweise ein Mitglied aus Endingen am Kaiserstuhl. „Dass Sie die Beteiligung der privaten Kassen für die Finanzierung von Intensivplätzen in Krankenhäusern fordern, finde ich absolut richtig“.
Der 63-Jährige, der selbst privat versichert ist, hob in diesem Zusammenhang noch hervor, dass private Krankenversicherungsunternehmen ihren Aktionären immer auch Gewinne präsentieren und Vorstände entsprechend entlohnen müssten. Zugleich brachte der ehemalige Betriebsratsvorsitzende einer Großbank seine Freude zum Ausdruck, dass „es den VdK in seiner großen Stärke gibt“.
bü
Schlagworte Corona-Krise | Privatversicherte | Klinikmehrkosten | Krankenhausentlastungsgesetz
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