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Seit Januar 2020 werden die Kosten für die Liposuktion befristet bis 31. Dezember 2024 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung für die Fettabsaugung als Kassenleistung ist die Diagnose Lipödem in Stadium III.
Vor der Operation muss über einen Zeitraum von sechs Monaten eine konservative Therapie, beispielsweise Lymphdrainage, Kompression oder Bewegungstherapie, durchgeführt worden sein – jedoch ohne die Beschwerden hinreichend zu lindern. Bei einem Body-Mass-Index (BMI) ab 35 kg/m² erfolgt zunächst eine Behandlung der Adipositas. Bei einem BMI ab 40 kg/m² soll keine Liposuktion durchgeführt werden. Der Body-Mass-Index, oder kurz BMI, gibt das Verhältnis von Gewicht und Körpergröße als Zahl an.
Als Operationsmethode muss die Tumeszenz-Liposuktion angewandt werden. Bei dieser Methode wird in das Unterhautfettgewebe eine Lösung injiziert, die ein Lokalanästhetikum enthält. Die Operationen können sowohl stationär als auch ambulant erfolgen. Die Ärztinnen und Ärzte müssen Erfahrungen mit der Operationsmethode nachweisen. Im ambulanten Bereich müssen sie zudem eine Genehmigung zum ambulanten Operieren haben.
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Schlagworte Lipödem | Fettabsaugung | Kassenleistung
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