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Auch Rentner müssen grundsätzlich Steuern zahlen. So sieht es das Alterseinkünftegesetz von 2005 vor. Für die Steuererklärung für das Jahr 2019 endet die Frist am 31. Juli 2020, sofern kein Steuerberater beauftragt ist. Viele Rentnerinnen und Rentner stellen schon jetzt wichtige Unterlagen für ihre Steuererklärung, betreffend das zurückliegende Jahr, zusammen.
Gern genutzt wird dafür die „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“, mit der die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Ruheständlern die Rentenhöhe für das abgelaufene Jahr bescheinigt. Diese DRV-Schreiben werden bereits seit Mitte Januar versandt, teilte unlängst die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit. Für ihre Steuererklärung füllen Rentnerinnen und Rentner die Anlage R „Renten und andere Leistungen“ sowie die Anlage „Vorsorgeaufwand“ aus. Dort werden der Bruttorentenbetrag und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das abgelaufene Jahr erfragt. Diese Zahlen können die Ruheständler im Schreiben ihres Rentenversicherers nachlesen.
Besonderer Service dabei: Für jeden Betrag wird angegeben, in welcher Anlage und Zeile der Steuererklärung er eingetragen werden muss. Diese DRV-Bescheinigung kann man auch unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung im Internet anfordern. „Wer den Beleg schon einmal angefragt hat, erhält ihn auch in diesem Jahr automatisch“, betonte die DRV Baden-Württemberg kürzlich in ihrer Pressemitteilung.
Weitere Informationen zu dieser wichtigen Thematik enthält zudem die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Sie kann ebenfalls bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg kostenlos angefordert werden – beispielsweise per E-Mail presse@drv-bw.de oder unter der Telefonnummer (07 21) 82 52 38 88. Außerdem steht die Broschüre unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.
Und wer sonstige Auskünfte zu den Themen Rente, Altersvorsorge, Prävention und Rehabilitation benötigt, kann sich auch an die Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württemberg sowie an das kostenlose Servicetelefon unter (08 00) 1 00 04 80 24 wenden sowie die ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -berater aufsuchen. Darüber hinaus stehen unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de viele Informationen bereit.
bü
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