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Noch vor den Sommerferien gab es für Familien gute Nachrichten. Das Kindergeld wurde zum 1. Juli 2019 um 10 Euro je Kind und Monat angehoben.
Damit bekommen Eltern für das erste und zweite Kind jeweils 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro sowie für das vierte und weitere Kinder jeweils 235 Euro im Monat.
Schon zu Beginn des Jahres wurde der Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes steuerfrei belässt, um 192 Euro angehoben, informierte kürzlich der in Stuttgart ansässige Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Danach stieg der Betrag von 7428 Euro auf 7620 Euro im Jahr. „Das sind aber längst nicht alle Punkte, die Familien mit Kindern steuerlich beachten müssen“, so der Bund der Steuerzahler.
Denn es gebe kindbedingte Aufwendungen, die veranschlagt werden können. Was kindbedingte Aufwendungen sind und welche steuerlichen Abzugsmöglichkeiten es dabei gibt, darüber informiert der neu aufgelegte Ratgeber „Familie und Steuern“. So seien beispielsweise die Kosten für die Hausaufgabenbetreuung steuerlich absetzbar, die Aufwendungen für Nachhilfe aber nicht.
Damit sich Familien – ob mit oder ohne Kinder – nicht im Steuerdickicht verheddern, bietet der Bund der Steuerzahler mit der Neuauflage seines Ratgebers einen leicht verständlichen Einstieg in die komplizierte Materie. Familien, aber auch kinderlose Paare, finden in dem Ratgeber wertvolle Hinweise zum Umgang mit dem Finanzamt und viele Anregungen wie sich Steuern sparen lassen.
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. bietet seinen Ratgeber „Familie und Steuern“ unter der gebührenfreien Rufnummer (08 00) 0 76 77 78 zum kostenlosen Bezug an.
Sie können den Ratgeber auch unter nachfolgendem Link kostenfrei bestellen: Ratgeber "Familie und Steuern"
VdK Deutschland
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