3. September 2019

    Neue Regeln beim Gesundheits-Check-up

    Beim Gesundheits-Check-Up gilt jetzt eine neue Altersgrenze: Ab Vollendung des 18. Lebensjahres und bis zum Ende des 35. Lebensjahres haben Versicherte einmalig Anspruch auf diese Gesundheitsuntersuchung.

    Ärztin berät
    Ab sofort kann man bereits ab 18 Jahren einmalig einen Gesundheitscheck durchführen. Ab 35 Jahren hat man alle 3 Jahre Anspruch auf diese Untersuchung. | © AdobeStock.com \ 218394921

    Ab Vollendung des 35. Lebensjahres können Versicherte alle drei statt – wie bisher – alle zwei Jahre die Gesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen. Auch inhaltlich gibt es Änderungen. Zum Check-up gehören weiterhin neben der Anamnese (Anmerkung der Redaktion: Anamnese ist die professionelle Erfragung von potenziell medizinisch relevanten Informationen durch Fachpersonal, meist mit dem Ziel der Erfassung der Krankengeschichte eines Patienten im Rahmen einer aktuellen Erkrankung) eine körperliche Untersuchung, das Messen des Blutdrucks, eine Untersuchung des Urins sowie die Bestimmung der Blutzucker- und der Cholesterinwerte.

    Frist 30. September

    Neu ist, dass ein vollständiges Lipidprofil erstellt wird – bestehend aus Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin sowie Triglyceriden. Auch eine Impfanamnese gehört dazu. War der letzte Gesundheits-Check-up im Jahr 2017, dann können Versicherte noch bis 30. September 2019 einen weiteren Check-up durchführen lassen. Ansonsten besteht für sie erst ab Januar 2020 wieder ein Anspruch darauf.

    VdK Deutschland

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    VdK-Patientenberaterin Monika Müller im Büro
    VdK-Patientenberaterin Monika Müller | © VdK

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