19. September 2017
    VdK-Themen

    Was gilt bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?

    Ältere und Menschen, die erwerbsgemindert sind, können unter Umständen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommen. Aktuell beziehen bundesweit rund eine Million Menschen die Grundsicherung. Doch was genau verbirgt sich hinter dieser sozialen Leistung? Wer hat Anspruch auf Grundsicherung und wo kann man sie beantragen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

    Ältere Dame mit ihren Kindern und Enkelkindern
    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Was sind die wichtigsten Regeln? | © brainsil - Fotolia

    Was ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?

    Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich um eine soziale Leistung, die der Staat aus Steuermitteln finanziert.

    Wer hat Anspruch auf die Grundsicherung?

    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können unter bestimmten Bedingungen Menschen bekommen, die:

    • die aktuelle Altersgrenze für den Renteneintritt erreicht haben,
      mindestens volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
    • in Deutschland wohnen,
    • ein so geringes Einkommen haben oder ein so geringes Vermögen besitzen, dass sie ihren Lebensunterhalt damit nicht selbst finanzieren können.

    Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung sollte derjenige oder diejenige mit einem durchschnittlichen Einkommen von weniger als 823 Euro im Monat prüfen lassen, ob er oder sie die Grundsicherung beanspruchen kann.

    Allerdings prüfen die Sozialämter auch das Einkommen von Ehe- oder Lebenspartnern und berücksichtigen es, wenn sie den Grundsicherungsbedarf eines Menschen errechnen. Wer also einen Partner mit gutem Einkommen hat, hat unter Umständen keinen Anspruch auf die Grundsicherung (siehe weiter unten).

    Wohnort im Ausland – Anspruch auf Grundsicherung?

    Wer im Ausland wohnt, hat keinen Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

    Wie und wo kann man den Antrag auf Grundsicherung stellen?

    Den Antrag auf die Grundsicherung muss man bei seinem zuständigen Sozialamt stellen, nicht bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Träger der Rentenversicherung sind allerdings verpflichtet, ihre Versicherten über die Voraussetzungen für die Grundsicherung zu informieren und darüber, wie das Verfahren abläuft. Die Träger der Rentenversicherung haben auch die Pflicht, Anträge auf Grundsicherung entgegenzunehmen und an das zuständige Sozialamt weiterzuleiten. Das Sozialamt ist in dem Verfahren aber der Ansprechpartner und prüft zum Beispiel den Antrag.

    Für welchen Zeitraum bewilligt das Sozialamt die Grundsicherung?

    Das Sozialamt bewilligt den Antrag auf Grundsicherung für ein Jahr. Danach muss man einen Folgeantrag stellen. Es kann aber auch Ausnahmen von dieser Regel geben. Das Sozialamt kann die Grundsicherung dann für länger als zwölf Monate bewilligen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich das Einkommen des Antragstellers künftig nicht ändert.

    Antrag auf Grundsicherung abgelehnt: Was tun?

    Lehnt das Sozialamt den Antrag auf Grundsicherung ab, kann man bei dem Amt einen Widerspruch dagegen einlegen. Dafür hat man einen Monat Zeit. Wer im Sozialverband VdK ist, kann sich zu Widersprüchen und dem Verfahren rund um die Grundsicherung in den Geschäftsstellen vor Ort beraten lassen.

    Grundsicherung: Welche Unterlagen müssen Antragsteller einreichen?

    Zu den Unterlagen, die man für seinen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt vorlegen muss, gehören:

    • der Antrag auf die Grundsicherung,
    • gültige Personaldokumente,
    • Einkommensnachweise,
    • Vermögensnachweise,
    • der Rentenbescheid (wenn man Rente bezieht),
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate,
    • der Mietvertrag,
    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung.

    Grundsicherungsleistung: Was zahlt das Sozialamt?

    Die Sozialämter prüfen den Grundsicherungsbedarf eines Menschen. Dieser Bedarf umfasst:

    • den Regelbedarf des Antragstellers. Das sind für einen Alleinstehenden aktuell 409 Euro im Monat (seit 1. Januar 2018 sind es 416 Euro),
    • die Kosten für Unterkunft und Heizung,
    • die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (wenn keine Pflichtversicherung besteht),
    • einen (möglichen) Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelsatzes, zum Beispiel bei einem Schwerbehinderten mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G (gehbehindert) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder bei Alleinerziehenden.

    Höhe der Grundsicherung: Ein Rechenbeispiel

    Um den Grundsicherungsbedarf zu ermitteln, rechnet das Sozialamt auf den jeweiligen Grundsicherungsbedarf das berücksichtigungsfähige Vermögen an und zieht laufendes Einkommen ab.

    Wie das Sozialamt die Grundsicherung berechnen könnte, zeigen wir an einem Beispiel: Eine 70-jährige Rentnerin lebt allein in einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Köln. Ihr Grundsicherungsbedarf in Höhe von 944 Euro setzt sich aus der Regelbedarfsstufe 1 (416 Euro) sowie den Kosten für Miete (450 Euro), Heizung (35 Euro) und Nebenkosten (50 Euro) zusammen. Die 500 Euro Rente, die sie erhält, werden abgezogen. Somit ergibt sich ein Grundsicherungs­anspruch von 451 Euro.

    Höhere Regelsätze ab 1.1.2019
    Ab Januar 2019 erhalten Grundsicherungsempfänger etwas mehr Geld. Die neuen Regelsätze betragen dann im Einzelnen:

    Alleinstehende: 424,00 Euro
    Paare: 382,00 Euro
    Jugendliche (14 bis 17 Jahre): 322,00 Euro
    Kinder (sechs bis 13 Jahre): 302,00 Euro
    Kinder (von Geburt an bis sechs Jahre): 245,00 Euro

    Grundsicherung trotz Erwerbsminderungsrente?

    Wer eine bezieht, kann trotzdem Anspruch auf Grundsicherung haben. Allerdings nur dann, wenn er oder sie die Rente dauerhaft wegen einer Erwerbsminderung bekommt. Erhält jemand die volle Erwerbsminderungsrente zum Beispiel für eine gewisse Zeit, könnten andere Sozialleistungen in Frage kommen. Gern berät Sie der Sozialverband VdK dazu vor Ort.

    Grundsicherung: Über welche Arten von Einkommen und über wie viel Vermögen darf man verfügen?

    Zum Einkommen zählen alle Renten, darunter auch Mütter- und Riesterrenten. Außerdem Kindergeld und Einnahmen aus Minijobs. Die Sozialämter berücksichtigen auch Einkommen und Einkünfte aus selbstständiger und aus nicht-selbstständiger Arbeit, aus Vermietung, Verpachtung ebenso wie Kapitalvermögen und Nebenverdienste.

    Sozialämter berücksichtigen auch das Vermögen, das ein Antragsteller besitzt. Zum Vermögen zählen die Behörden Geld- und Sachwerte wie Grundbesitz, Autos, Immobilien und Schmuck. Von diesem Vermögen darf man Werte von bis zu 5.000 Euro behalten – das ist das sogenannte Schonvermögen oder der Vermögensfreibetrag.

    Übrigens: Wer eine angemessene Eigentumswohnung besitzt und diese selbst nutzt, muss diese nicht verkaufen.

    Und: Das Einkommen von Ehe- oder Lebenspartnern rechnet das Sozialamt bei der Grundsicherung an. Dagegen berücksichtigt die Behörde das Einkommen von Kindern erst dann an, wenn diese mehr als 100.000 Euro pro Jahr zur Verfügung haben.

    Brauchen Sie Hilfe beim Thema Grundsicherung? Wenn Sie Mitglied im VdK sind, können sich von einem des VdK vor Ort helfen lassen, den Antrag auf Grundsicherung auszufüllen und die Unterlagen zusammenzustellen. Lehnt das Sozialamt ihren Antrag ab, helfen Ihnen die Rechtsberater, einen Widerspruch gegen den Bescheid zu formulieren und beraten Sie über das weitere Vorgehen.

    Brauchen Sie mehr Informationen zum Thema Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung? Wir, der Sozialverband VdK, beraten und helfen unseren Mitgliedern in unseren bundesweit zahlreichen Beratungsstellen. Sie sind noch kein Mitglied? Werden Sie es - einfach und unkompliziert.

    ikl/mib|VdK Deutschland

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