Springen Sie direkt:
Am 1. Mai 2019 soll das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft treten. Ziel ist es, die Benachteiligung von gesetzlich Versicherten gegenüber privat Versicherten bei der Terminvergabe zu beseitigen. So müssen Kassenärzte beispielsweise ihre Sprechzeit erweitern.
Ärzte werden verpflichtet, statt bisher 20 mindestens 25 Sprechstunden pro Woche anzubieten. Hausbesuchszeiten werden dabei angerechnet. Darüber hinaus sollen Ärzte für Zusatzleistungen vergütet werden, wenn sie beispielsweise neue Patienten sowie Akut- und Notfälle während der Sprechstunde behandeln. Neu ist auch, dass Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung wie Frauenärzte oder Orthopäden mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten müssen.
„Wir begrüßen, dass die ärztliche Versorgung von Kassenpatienten verbessert werden soll. Vor allem die Ausweitung der Mindestsprechstundenzeit auf 25 Stunden kann in Einzelfällen helfen, Unterversorgung abzubauen“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele. Ärzte, die weniger arbeiten möchten, hätten jederzeit die Möglichkeit, einen halben Arztsitz zurückzugeben. Damit könne ein weiterer Arzt zugelassen werden. „Die verantwortlichen Ärzte müssen dann aber auch Hausbesuche machen oder kurzfristig Termine anbieten, anstatt an die Krankenhäuser zu verweisen“, sagt Bentele. Um ärztliche Kapazitäten sinnvoll zu steuern, müssten nicht nur Leistungen besser vergütet, sondern auch die lukrativen privatärztlichen Leistungen abgewertet werden.
Das Gesetz sieht auch vor, dass die Festzuschüsse zum Zahnersatz steigen, allerdings erst zum 1. Januar 2021. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Patienten nicht ab sofort von diesen Verbesserungen profitieren sollen“, kritisiert die VdK-Präsidentin. Der Festzuschuss für Zahnersatz soll von bisher 50 auf 60 Prozent erhöht werden. Bei vollständigem Bonusheft würde der Zuschuss von 60 auf 65 beziehungsweise 70 auf 75 Prozent steigen.
ikl|VdK Deutschland
Die VdK-Patientenberatung ist unabhängig und berät neutral. Was besprochen wird, bleibt selbstverständlich streng vertraulich.
Patientenberatung
Gaisburgstraße 27
70182 Stuttgart
Telefon: 0711 248 33-95
Fax: 0711 248 44-10
patienten-wohnberatung-bw@vdk.de
Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Von unseren VdK-Patientenberaterinnen direkt ins Ohr: Was Patientinnen und Patienten wirklich interessiert!
Alle 14 Tage gibt es eine neue Folge unseres Podcasts. Jetzt reinhören:
In jeder Ausgabe der VdK-Zeitung veröffentlichen wir einen Beratungsfall der VdK-Patientenberatung. Lesen Sie hier, was die Anrufenden bewegt.
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//bawue/pages/vdk-themen/vdk-themen/76945/Gesundheit":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.