25. April 2019
    VdK-Themen

    Rentenantrag: Für die Rente zählt jeder Monat

    Für die Rente zählt jeder Monat

    Vor der Antragstellung sollte geklärt werden, ob das Rentenkonto noch Lücken aufweist

    Die meisten Arbeitnehmer sind gesetzlich rentenversichert. Ihr Ansprechpartner für die Alterssicherung ist die Deutsche Rentenversicherung. Wir erklären, wann und wie man den Rentenantrag stellt und worauf man dabei achten sollte.

    Ohne Antrag wird keine Rente ausbezahlt.
    Ohne Antrag wird keine Rente ausbezahlt. | © Pixabay.com

    Wann kann ich in Rente gehen?

    Der Gesetzgeber hat das Eintrittsalter für die Regelaltersrente stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Arbeitnehmer, die 1964 und später geboren wurden, müssen bis zu ihrem 67. Geburtstag arbeiten. Wer früher geboren wurde, kann zwischen 65 und 67 in Rente gehen. Für den Jahrgang 1953 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren und sieben Monaten. In einigen Fällen ist es auch möglich, vor Erreichen des Renteneintrittsalters in den Ruhestand zu gehen. Manche Versicherte müssen dies tun, weil sie in ihrem Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Sie müssen dann jedoch mit Abschlägen rechnen. Das bedeutet: Sie bekommen eine niedrigere Rente ausbezahlt – und das für den Rest ihres Lebens.

    Muss ich die Rente beantragen oder geschieht das automatisch?

    Der Versicherte muss selbst einen Antrag stellen. Das kann er beispielsweise in den Geschäftsstellen des Sozialverbands VdK, beim Rentenversichertenberater und bei der Deutschen Rentenversicherung tun, aber auch bei der Gemeindeverwaltung sowie bei der gesetzlichen Krankenkasse. Die Antragstellung ist persönlich, schriftlich sowie online möglich.

    Wer den Antrag persönlich stellen will, vereinbart bei der Rentenversicherung ein Beratungsgespräch. Die schriftliche Antragstellung erfolgt per Formular, das unter www.deutsche-rentenversicherung.de zum Herunterladen bereitsteht. Es liegt auch in vielen Stadt- und Gemeinde-Verwaltungen aus. Mithilfe des neuen Personalausweises mit elektronischem Identitätsnachweis ist es zudem möglich, das Verfahren bequem vom eigenen Computer aus abzuwickeln. Wer keinen solchen Personalausweis besitzt, kann ein Unterschriftenblatt per Post nachreichen.

    Wann sollte ich die Rente beantragen?

    Es empfiehlt sich, den Rentenantrag drei Monate vor dem erwünschten Rentenbeginn zu stellen. So bleibt der Rentenversicherung genügend Zeit, um den Antrag zu prüfen und gegebenenfalls fehlende Unterlagen einzufordern. Es zählt das Eingangsdatum der Antragstellung. Das ist wichtig, weil dies Einfluss auf den Rentenbeginn haben kann.

    Welche Unterlagen benötige ich dazu?

    Für den Rentenantrag ist ein geklärter Versicherungsverlauf notwendig. Darüber hinaus braucht man seinen Personalausweis, die Rentenversicherungsnummer, Name und Anschrift der Krankenkasse sowie die Versichertennummer, die Bankverbindung, die Steueridentifikationsnummer und gegebenenfalls seinen Schwerbehindertenausweis. Außerdem benötigt die Rentenversicherung die Geburtsurkunden der Kinder sowie Nachweise über Berufsausbildungen und fehlende Versicherungszeiten.

    Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

    Es ist ratsam, bereits vor der Antragstellung das Rentenkonto nochmals zu überprüfen. Dabei sollten folgende Fragen geklärt werden:

    • Ist der Versicherungsverlauf lückenlos, hat man etwas vergessen?
    • Sind alle Ausbildungszeiten erfasst?
    • Wurden auch Zeiten längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit berücksichtigt?
    • Sind die Zeiten für Kindererziehung oder die Pflege eines Angehörigen in die Berechnung der Rente eingeflossen?

    Fehler kommen immer mal vor. Besonders aufmerksam sollten Eltern den Versicherungsverlauf studieren, die vor 1992 Kinder geboren und erzogen haben. Sie bekommen mit der Mütterrente nun pro Kind zweieinhalb Rentenpunkte angerechnet.

    Der Sozialverband VdK hilft seinen Mitgliedern gerne in allen Fragen rund um die Rente und den Rentenantrag. Fragen Sie einfach in Ihrer nächsten VdK-Geschäftsstelle nach!

    Mehr erfahren:
    Nähere Infos erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicenummer 0800 10 00 48 00 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

    Unter kurzlink.de/beratungsorte finden sich die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

    Auch VdK-TV, das Videoportal des Sozialverbands VdK, informiert zum Thema Rente. In der Mediathek sind Filme beispielsweise zur Flexirente, zum Arbeiten im Rentenalter und zu freiwilligen Einzahlungen kostenfrei abrufbar. VdK-Videoportal: www.vdktv.de

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