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    Entgeltänderungen von Pflegeheimen genau prüfen

    Symbolfoto: Seniorin mit Rollator auf dem Gang eines Pflegeheims
    © imago/imagebroker

    Derzeit informieren Pflegeheime im gesamten Bundesgebiet ihre Bewohner über die Entgeltänderungen, die sich durch die Pflegereform ergeben. Denn für Heimbewohner in den Pflegegraden 2 bis 5 gibt es ab 2017 einen einheitlichen Eigenanteil.

    Bisher wurden mit jeder Höherstufung der Pflegebedürftigkeit auch höhere Pflegekosten fällig. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II, das ab Januar 2017 umgesetzt wird, bezahlen alle Heimbewohner, unabhängig vom Pflegegrad, einen gleich hohen Beitrag. Für Menschen, die bereits jetzt in einem Pflegeheim leben, gilt ein Bestandsschutz: Sollte sich mit der Umstellung ein höherer Eigenanteil bei den Pflegekosten ergeben, zahlt die Pflegekasse die Differenz.

    Heimbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Bewohner über jede Änderung der Heimkosten zu informieren. Dabei müssen die Heimträger eine Ankündigungsfrist von vier Wochen beachten. Deshalb sind die Erhöhungsmitteilungen bis Ende November verschickt worden.

    In vielen Schreiben enthalten ist allerdings nicht nur eine Auflistung der entstehenden Kosten, sondern auch die Information über den künftigen Pflegegrad der Bewohner. Dies ist zur Kostentransparenz notwendig, sorgt allerdings bei vielen Menschen auch für Verwirrung. Nicht alle Pflegekassen haben bereits den Überleitungsbescheid an ihre Pflegebedürftigen verschickt. Manche Heimbewohner beziehungsweise deren Angehörige sind noch nicht über die Ablösung der Pflegestufen durch die neuen Pflegegrade informiert.

    Der VdK bekommt derzeit deutschlandweit viele Anrufe von Pflegeheimbewohnern und deren Angehörigen, die diese bis zu 13 Seiten langen und manchmal sehr komplizierten Schreiben zum Teil nicht verstehen.

    Zusätzliche Verwirrung stiftet die Tatsache, dass viele Pflegeheime offensichtlich zu Jahresbeginn auch ihre Preise erhöhen. Einige Bescheide beziehungsweise Pflegegrade könnten auch falsch berechnet sein. Der VdK rät, diese Schreiben deshalb genau zu überprüfen.

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