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Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. vertritt in Baden-Württemberg über 220.000 Mitglieder und setzt sich für die Interessen der Menschen mit Behinderung ein.
Der Sozialverband VdK begrüßt den Gesetzentwurf zur Neufassung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) auf Grundlage des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK).
Derzeit leben allein in Baden-Württemberg über 1,1 Millionen Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 (Quelle: Jahresbericht 2013 der Versorgungsverwaltung Baden-Württemberg). Berücksichtigt man auch diejenigen Menschen, die mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, zwar nicht als schwerbehindert gelten und dennoch in ihrem Alltagsleben beeinträchtigt sind, so kommen nochmal 569.864 Menschen hinzu (vgl. aaO).
Wir sprechen damit von fast 1,7 Millionen Menschen, die von Behinderung in Baden-Württemberg betroffen sind. Bei einem Bevölkerungsstand von derzeit knapp 10,8 Millionen Menschen entspricht das einem Bevölkerungsanteil von ca. 15,74 Prozent und damit fast einem Sechstel der Bevölkerung. Interessant dabei ist, dass die meisten Behinderungen im Laufe des Lebens erworben werden und nicht schon mit der Geburt vorhanden sind. Aufgrund des demografischen Wandels der Gesamtbevölkerung ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der Menschen mit Behinderung weiter erhöhen wird.......
Hier finden Sie die komplette Stellungnahme zum Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG)
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