Springen Sie direkt:
Die häusliche Pflege ist ein Stiefkind der Politik, immer wieder haben pflegende Angehörige in der ambulanten Pflege das Nachsehen. Die Situation ist beunruhigend: Die VdK-Pflegestudie offenbart eine Vielzahl an Baustellen, auf denen die VdK-Forderungen zur Nächstenpflege basieren. Wir erklären Ihnen die Hintergründe für unsere Forderungen nach mehr Hilfe im Haushalt, bei der Pflege und der Betreuung.
Derzeit ist die Bewilligung von Pflegeversicherungsleistungen streng an den Pflegegrad gebunden. Es gibt feste Sätze, wie für die Tagespflege oder den Entlastungsbetrag. Diese stehen dem Betroffenen entweder monatlich oder jährlich zu. Sind sie einmal ausgeschöpft, kann das Angebot erst wieder genutzt werden, wenn der Monat oder das entsprechende Jahr vorbei ist.
Leistungen, die dagegen gar nicht genutzt werden, entfallen ersatzlos.
Das Problem: Es ist extrem schwierig, Leistungen so zusammenzustellen, dass sie zur individuellen Situation passen.
Pflegeleistungen können untereinander angerechnet werden, um eine Aufstockung zu ermöglichen. Buchhalterisches Wissen ist von Vorteil – um überhaupt den Überblick zu behalten.
Eine Kostprobe:
Man kann 40 Prozent der nichtgenutzten ambulanten Pflegesachleitung / Kombileistung / Pflegegeld auf den Entlastungsbetrag übertragen lassen. Die nicht genutzte Verhinderungspflege kann in voller Höhe auf die Kurzzeitpflege übertragen werden. Aber andersherum kann man die Verhinderungspflege nicht mit 100 Prozent Kurzzeitpflege aufstocken, sondern nur bis zum Betrag von 806 Euro.
Der Entlastungsbetrag kann angespart werden. Er muss jedoch im darauffolgenden Jahr bis Ende Juni verbraucht werden. Er kann beispielsweise außer zur Finanzierung von hauswirtschaftlicher Unterstützung und Betreuung auch zur Reduzierung der Kosten der Kurzzeit-, aber auch Tagespflege eingesetzt werden.
Mit einer Leistungsart, etwa für Kurzzeitpflege, ist kein fester Zeitraum abgesichert. Stattdessen müssen pflegende Angehörige und Pflegebedürftige sehen, wie viel ein Tag Kurzzeitpflege kostet – und müssen sich dann ausrechnen, wie viele Tage sie sich für den Leistungsbetrag der Pflegeversicherung leisten können. Manche Leistungssätze fallen hierbei immer gleich aus – unabhängig vom Pflegegrad.
Am Beispiel der Kurzzeitpflege:
Hier ist der Leistungsbetrag von 1.774 Euro über alle Pflegegrade hinweg gleich. Aber mit höherem Pflegegrad verteuert sich die Kurzzeitpflege exponentiell. Deshalb bekommen Personen mit einer schwereren Pflegebedürftigkeit weit weniger Tage Kurzzeitpflege finanziert als jemand mit Pflegegrad 2. Absurd, weil gerade Angehörige von schwerer Pflegebedürftigen mehr Tage Kurzzeitpflege benötigen. Die privat zu tragenden Eigenanteile sind für manche, gerade ärmere Haushalte, ein Hemmschuh zur Inanspruchnahme.
Ein ausführliches Rechenbeispiel finden Sie hier:
Der Gesetzgeber hat immer wieder dem Drängen der Verbände von Leistungserbringern (wie Pflegediensten, Pflegeheimen) nachgegeben: Die professionelle Pflege wurde damit zur Voraussetzung für den Bezug von Leistungen.
Das zeigt sich bei der Verhinderungspflege – hier bekommen Verwandte bis zum 2. Grad nur das 1,5-fache des Pflegegeldes.
Auch am Entlastungsbetrag wird das deutlich. Mit diesem kann hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuung „eingekauft“ werden. Die Ausgestaltung wurde den Ländern übertragen. Das führte dazu, dass die Länder mitunter absurde Zugangsvoraussetzungen an die Dienstleister stellen (Fortbildung mit bis zu 60 Stunden für hauswirtschaftliche Hilfe).
Pflegedienste erlangen diese Voraussetzungen ohne Weiteres. Niedrigschwellige Hilfe- und Dienstleister jedoch nicht. Das verknappt die Anzahl an Anbietern enorm. So enorm, dass es in weiten Teilen Deutschlands unmöglich ist, den Entlastungsbetrag zu nutzen.
Der stärker werdende Fachkräftemangel nützt den Leistungserbringern: Diese selektieren ihre Kundschaft. Oft mögen auch rein ökonomische Überlegungen dahinterstecken.
So findet sich bei Pflegegrad 1 kaum ein Pflegedienst, um nur die Betreuung für 125 Euro im Monat zu übernehmen (Entlastungsbetrag).
Manche ländlichen Gegenden sind in der Hand eines einzigen Pflegedienstes. Die Auswahl zwischen verschiedenen Dienstleistern ist gar nicht möglich. Fehlen diesem Pflegedienst aber Kapazitäten, so ist eine Versorgung nicht möglich – oder man muss eine Kündigung befürchten. Davon machen auch Pflegedienste Gebrauch, wenn ein Pflegebedürftiger „zu aufwendig“ wird. Das berichten VdK-Mitglieder häufig.
Schlagworte Nächstenpflege
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//bawue/pages/vdk-themen/pflege-kampagne_2022/84789/probleme_in_der_naechstenpflege":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.