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Beim Gesundheits-Check-Up gilt jetzt eine neue Altersgrenze: Ab Vollendung des 18. Lebensjahres und bis zum Ende des 35. Lebensjahres haben Versicherte einmalig Anspruch auf diese Gesundheitsuntersuchung.
Ab Vollendung des 35. Lebensjahres können Versicherte alle drei
statt – wie bisher – alle zwei Jahre die Gesundheitsuntersuchung in
Anspruch nehmen. Auch inhaltlich gibt es Änderungen. Zum Check-up
gehören weiterhin neben der Anamnese (Anmerkung der Redaktion:
Anamnese ist die professionelle Erfragung von potenziell
medizinisch relevanten Informationen durch Fachpersonal, meist mit
dem Ziel der Erfassung der Krankengeschichte eines Patienten im
Rahmen einer aktuellen Erkrankung) eine körperliche Untersuchung,
das Messen des Blutdrucks, eine Untersuchung des Urins sowie die
Bestimmung der Blutzucker- und der Cholesterinwerte.
Neu ist, dass ein vollständiges Lipidprofil erstellt wird –
bestehend aus Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin sowie
Triglyceriden. Auch eine Impfanamnese gehört dazu. War der letzte
Gesundheits-Check-up im Jahr 2017, dann können Versicherte noch bis
30. September 2019 einen weiteren Check-up durchführen lassen.
Ansonsten besteht für sie erst ab Januar 2020 wieder ein Anspruch
darauf.
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