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Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung soll künftig organisatorisch von den gesetzlichen Krankenkassen gelöst werden. Das sieht der Entwurf des „MDK-Reformgesetzes“ vor. Der Sozialverband VdK begrüßt diesen überfälligen Schritt.
Versicherte lernen den Krankenversicherung (MDK) meist in
Ausnahmesituationen kennen. Etwa beim Hausbesuch bei einem
Pflegebedürftigen, bei dem über die Zuweisung eines Pflegegrads und
damit über den Erhalt von Leistungen aus der Pflegeversicherung
entschieden wird. Doch nicht immer bekommen die Versicherten die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDK persönlich zu Gesicht,
denn vieles wird im Streitfall dort nach Aktenlage entschieden. Zum
Beispiel bei Verfahren zur Verlängerung von
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei längerer Erkrankung oder zur
Bewilligung von Hilfsmitteln.
„Höchste Zeit“ „Die Entscheidungen des MDK haben enorme Auswirkungen auf das Leben von Patienten und Pflegebedürftigen. Es ist höchste Zeit, den MDK weitgehend vom Einfluss der Krankenkassen zu lösen, um die Glaubwürdigkeit der Kranken- und Pflegeversicherung aufrecht zu erhalten. Pflegebedürftige und Patienten müssen ohne jeden Zweifel auf die Unabhängigkeit der Gutachter vertrauen können“, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf.
Bisher wird der MDK von Patienten und Pflegebedürftigen oft als verlängerter Arm der Krankenkassen wahrgenommen, der vor allem Kosten sparen soll. Dabei wurde dieser Prüfdienst geschaffen, um eine fachkompetente und unparteiische Begutachtung zu gewährleisten. „Die geplante organisatorische Trennung von den Krankenkassen ist deshalb eine mutige, wenn auch überfällige Reform“, so die VdK-Präsidentin.
Der „MDK“ heißt künftig „MD“, also nur noch „Medizinischer Dienst“. Rechtlich wird er auch in Ostdeutschland in eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts umgewandelt, die wie bisher nach Bundesländern organisiert sind. Die Besetzung der Verwaltungsräte, die maßgeblich die Entscheidungen des künftigen MD beeinflussen, wird ebenfalls neu zusammengestellt. Neben der Vertretung der Selbstverwaltung der Krankenkassen sollen auch Organisationen von Patienten, Pflegebedürftigen, Pflegekräften, Verbrauchern sowie der Ärzteschaft Sitz und Stimme bekommen. Hauptamtliche Kassenmitarbeiter sowie Mitglieder von Kassen-Verwaltungsräten sind ausgeschlossen.
Der VdK wird sich um die Beteiligung in den neuen Verwaltungsräten
in Bund und Ländern bemühen: „Als größter Interessenverband für
Patienten, Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Menschen mit
Behinderung sind wir in allen Bundesländern gut aufgestellt. Der
VdK kann sicherlich vieles zum Wohl der Versicherten bewirken“, ist
Bentele überzeugt.
vdk
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