Pflege macht arm!

Durch hohe Heimkosten werden in Baden-Württemberg viele pflegebedürftige Menschen zum Sozialfall. Die Pflegeheimkosten müssen sinken!

Pflegebedürftigkeit darf nicht zum Armutsrisiko werden!

Der Sozialverband Baden-Württemberg e.V. fordert: Land muss pflegebedürftige Heimbewohner bei den Investitionskosten entlasten!

Armutsrisiko Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit wird in Baden-Württemberg zunehmend zum Armutsrisiko. Denn wer pflegebedürftig ist und im Heim lebt, muss einen großen Anteil der Kosten selbst bezahlen. Somit werden viele Heimbewohner in die Sozialhilfe gedrängt. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. fordert: Das Land muss pflegebedürftige Heimbewohner bei den Investitionskosten entlasten!

Was sind Investitionskosten?

Die Investitionskosten umfassen die Kosten der Kaltmiete bei einer Wohnraumanmietung. Dabei geht es jedoch nicht nur um die Kosten des vom Pflegebedürftigen bewohnten Zimmers, sondern sie enthalten zum Beispiel auch die Kosten der Gemeinschaftsräume und -flächen, der Küchen, der Büros und der Pflegebäder. Sie werden erhoben für die Beschaffung der Immobilie, aller anderer Anlagen und der betrieblichen Güter wie Betten, Tische, Stühle und Fahrzeuge. Hinzukommen die Kosten für Instandsetzung und Instandhaltung.

Pflege darf nicht arm machen!

Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung eingeführt, deren Zielformulierung war, niemanden im Alter wegen Pflegebedürftigkeit zum Sozialfall werden zu lassen. Aktuell wird dieses Ziel allerdings verfehlt!

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg fordert das Land auf, die Investitionskosten für stationäre Pflegeeinrichtungen wieder zu übernehmen!

Rechenbeispiel aus einem Pflegeheim in Baden-Württemberg:

Schneller als man denkt: Ein Fall für die Sozialhilfe: Petra M. aus R., 75 Jahre alt, 900 Euro Rente, pflegebedürftig. Ihre Ersparnisse sowie der Erlös aus dem Verkauf ihrer kleinen EIgentumswohnung sind aufgebraucht.

Pflegegrad 3 und stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim in Baden-Württemberg
Pflegebedingter Aufwand 2.025,66€
Unterkunft 445,34€
Verpflegung 389,07€
Investitionskosten 577,87€
Ausbildungsumlage 35,90
Pflegekosten 3.473,84€
 
Abzüglich Leistungsbetrag der Pflegekasse bei Pflegestufe 3 1.262,00€
Verbleibender Eigenanteil 2.211,84€

Mit ihrer Rente in Höhe von 900 Euro kann Frau M. ihren Eigenanteil (2.211,84€ seit 1. Oktober 2019) nicht bezahlen; der ist seit dem 1. Oktober 2019 gleich um 126,86€ gestiegen. 

Frau M. ist kein Einzelfall, denn weitere 27.770 (Stichtag 31. Dezember 2017) pflegebedürftige Menschen teilen mit ihr das gleiche Schicksal und müssen Hilfe zur Pflege bei vollstationärer Unterbringung in Anspruch nehmen.

Historischer Rückblick

Seit 1995 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Pflegeversicherung. Für deren Einführung hatte der Sozialverband VdK damals jahrelang gekämpft. Eine wichtige pflegepolitische Weichenstellung erfolgte zum 1. Januar 2017. Die Einstufung von Pflegebedürftigen wurde von 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt. Damit sind Leistungsverbesserungen auch für dementiell Erkrankte in der Pflegeversicherung verbunden. Doch trotz dieser sozialpolitischen Maßnahme gibt es in der Pflege weiterhin wichtigen Handlungsbedarf. Denn Fakt ist: In vielen Fällen führt Pflegebedürftigkeit zu Armut, beziehungsweise sind Betroffene auf Sozialhilfe angewiesen. So leiden immer mehr Heimbewohner unter den steigenden Kosten und der sich öffnenden Schere zwischen dem zu erbringenden Eigenanteil und den gesetzlichen Pflegeversicherungsleistungen für stationäre Pflege. In Zukunft wird sich dieses Problem weiter verschärfen, weil auch ein reduziertes Rentenniveau und Zuzahlungen, zum Beispiel in der gesetzlichen Krankenversicherung, dazu beitragen, dass viele Menschen nach ihrem Arbeitsleben ihren Eigenanteil im Pflegeheim nicht mehr werden tragen können.

Durch zu hohe Heimkosten werden schon heute jährlich viele pflegebedürftige Menschen in Deutschland zum Sozialfall. Das darf nicht sein! Es ist entwürdigend, am Lebensabend, nach einem arbeitsreichen Leben, zum Sozialamt gehen zu müssen und zum Bittsteller und Taschengeldempfänger erniedrigt zu werden. Daher appelliert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg an die Politik und insbesondere an die Landesregierung: „Die Pflegeheimkosten müssen sinken! Und deshalb muss sich das Land Baden-Württemberg wieder für die Investitionskosten der Pflegeheime verantwortlich fühlen!“

Unterstützen Sie unsere Aktion mit Ihrer Unterschrift und setzen Sie sich für eine gerechte und angemessene Pflegeversorgung im Alter ein.

Auch das Land ist verantwortlich

Nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGBkurz fürSozialgesetzbuch XI) ist auch das Land Baden-Württemberg für die Vorhaltung einer leistungsfähigen und zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verantwortlich. Fakt ist jedoch, dass das Land aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen im Jahr 2010 ausgestiegen ist. Baden-Württemberg beteiligt sich somit nicht mehr an den Investitionskosten! Das ist der Ansatzpunkt unserer Kritik.

Unterstützen Sie diese wichtige Aktion unseres Landesverbands. Beteiligen Sie sich an der VdK-Pflegeaktion 2019! 

Herunterladen:Unterschriftenliste Pflege macht arm (PDF, 1.62 MB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)