VdK-Themen

    Barrierefreiheit im öffentlichen Leben und zu Hause

    Klage eines 80-Jährigen erfolgreich

    Gut 1 100 Menschen sterben jährlich an den Folgen eines Treppensturzes und 160 000, vor allem ältere Menschen, erleiden Oberschenkelhalsbrüche durch Stürze im häuslichen Umfeld. Auf diese erschreckenden Zahlen weist das Deutsche Institut für Treppensicherheit (DIT) hin. Die in Gottmadingen ansässige Einrichtung empfiehlt daher allen Haushalten sowie öffentlichen Gebäuden ihre Treppen auf deren Sicherheit hin zu überprüfen. Dabei ist, so das DIT, folgendes zu beachten:
    „An allen Treppen, im und um das Gebäude, muss für eine gute Beleuchtung gesorgt sein.
    Alle Treppen müssen rutschfest sein und können leicht mit einem speziellen Klebestreifen nachgerüstet werden.

    Ein Handlauf an jeder Treppe muss immer vorhanden sein, vor allem dort, wo die Stufen breiter und sicherer sind. Er soll ohne Unterbrechung durchgehen und sich farblich vom Hintergrund abheben. Ein normgerechter Handlauf ist auf einer Höhe von 85 bis 90 Zentimetern angebracht und hat eine runde oder ovale Form mit einem Durchmesser von 3 bis 4,5 Zentimetern“.

    Ein vor Gericht eingeklagter Handlauf.
    Ein vor Gericht eingeklagter Handlauf. | © DIT

    Diese Punkte werden laut DIT in der DIN 18040-1 für alle öffentlich zugänglichen Gebäude vorgeschrieben. Dazu zählen Büro- und Verwaltungsgebäude, Verkaufsstätten, Hotels, Gaststätten, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen der Kirche, Schulen, Arztpraxen, Schwimmbäder und vieles mehr. Dies erleichtere gerade Älteren oder Menschen mit Behinderungen das Alltagsleben. „Und dieses Recht hat sich ein Rentner im Hegau erstritten“, betonte das Deutsche Institut für Treppensicherheit kürzlich gegenüber der Redaktion der „VdK-Zeitung“ und schilderte den Fall eines 80-Jährigen, der nach einem Schlaganfall die vier Stufen zu seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus alleine nicht mehr überwinden konnte. Er bat die Eigentümergemeinschaft, einen zweiten, somit beidseitigen Handlauf anbringen zu dürfen, da er die Treppen dann auch allein schaffen könne. „Dies wurde ihm untersagt“, so das DIT. Nach einem Rechtsstreit habe das Singener Amtsgericht jedoch dem 80-Jährigen Recht gegeben und die Rechte dieses Mieters gestärkt. „Der Handlauf darf montiert werden. Der Herr kann nun auch allein die Wohnung verlassen und betreten.“ Mehr dazu auf: http://www.treppensicherheit.de/home/news/

    Wohnberatung gibt es auch bei der neuen VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg, Gaisburgstraße 27, 70182 Stuttgart, (Nähe U-Bahn-Haltestelle Olgaeck), Telefon (07 11) 2 48 33 95, Fax (07 11) 2 48 44 10, E-Mail patienten-wohnberatung-bw@vdk.de , Internet www.vdk.de/patienten-wohnberatung-bw

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