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VdK-Mitglied Gabriele P. sucht Unterstützung für ihre Nachbarin, die sich nach einem heftigen Sturz auf dem Gehweg den Unterschenkel gebrochen hat: „Meine Nachbarin kann noch gar nicht richtig gehen. Sie braucht bestimmt einen Rollator oder ein paar Gehhilfen.“ Die 82-Jährige ist verwitwet und hat keine Kinder, die sich um sie kümmern könnten. Daher fragt Frau P. bei der VdK-Patientenberatung nach, wie sie ihrer Nachbarin in dieser Situation helfen kann.
Die betagte Nachbarin von VdK-Mitglied Gabriele P. ist auf dem Gehweg auf nassen Blättern ausgerutscht und heftig gestürzt. Sie hat sich den Unterschenkel gebrochen. Im Krankenhaus wurde sie operiert und soll noch vor dem Wochenende entlassen werden. Die 82-Jährige ist verwitwet und hat keine Kinder, die sich um sie kümmern könnten.
Frau P. macht sich daher Gedanken und fragt bei der VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg in Stuttgart nach: „Meine Nachbarin kann noch gar nicht richtig gehen. Sie braucht bestimmt einen Rollator oder ein paar Gehhilfen. Und zur Physiotherapie sollte sie doch bestimmt weiterhin gehen?“ Zwar gibt es einen Hausarzt, aber dessen Praxis ist nur bis Freitagvormittag geöffnet, auch die Orthopädin ist nicht zu erreichen. Was kann in dieser Situation für die 82-jährige Nachbarin getan werden?
Greta Schuler, langjährige VdK-Patientenberaterin, erklärt Frau P. am Telefon: „Im Rahmen des sogenannten Entlass- und Überleitungsmanagements müssen für die gesetzlich Versicherten mit der Entlassung alle Hilfsmittel verordnet werden, die für die Patientin unmittelbar nach der Entlassung notwendig sind.“ Das bedeutet: „Wenn die Patientin nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ohne fremde Hilfe oder ohne Hilfsmittel nicht gehen kann, muss im Krankenhaus der Bedarf festgestellt und eine Verordnung ausgestellt werden. Dies gilt auch unter bestimmten Voraussetzungen für die Physiotherapie. Denn nach der Entlassung muss nicht zuerst der Hausarzt aufgesucht werden, um eine Verordnung für die benötigten Hilfsmittel zu erhalten“, so Beraterin Schuler.
Sie erläuterte der besorgten Anruferin das Ziel des Entlass- und Überleitungsmanagements, zu dem das Krankenhaus verpflichtet ist: „Die komplette Nachsorge muss von einer Stelle im Krankenhaus organisiert und in die Wege geleitet werden. Die Klinik kann Hilfsmittel wie zum Beispiel Gehhilfen für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen nach der Entlassung verordnen.“ Weiter informierte Greta Schuler darüber, dass die Krankenhausärzte die weiterbehandelnden Ärzte der 82-Jährigen rechtzeitig über die getätigten Verordnungen informieren müssen. So sollten im vorliegenden Fall der Hausarzt und die Orthopädin der gestürzten Nachbarin bereits Bescheid wissen.
„Fragen Sie in der Klinik nach, wer für das Entlassmanagement zuständig ist“, betont VdK-Patientenberaterin Schuler und verweist hier auf die häufige Zuständigkeit des Kliniksozialdienstes oder eines speziellen Case-Managements. „Bitten Sie um einen zeitnahen Termin, notieren Sie sich im Vorfeld all Ihre Fragen. Bitten Sie eine vertraute Person mit zum Gespräch, wenn Sie Unterstützung möchten“, rät Greta Schuler ebenfalls.
Zum Entlassmanagement gehören Information und Beratung über sämtliche durchzuführende Maßnahmen wie beispielsweise die Versorgung mit Hilfsmitteln, mit Heilmitteln und mit häuslicher Krankenpflege. Erneut verweist die Patientenberaterin auf die gesetzliche Verpflichtung der Krankenhäuser zum Entlassmanagement. Die Patientinnen und Patienten müssen auf die Entlassung vorbereitet und dabei unterstützt werden.
In der Podcast-Reihe „Reingehört beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg“ informiert die VdK Patienten- und Wohnberatung in einer Ausgabe speziell über das Entlassmanagement. Abrufbar sind diese und weitere Folgen auf den gängigen Podcast-Plattformen, beispielsweise Apple Podcasts oder Spotify.
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Schlagworte Entlassmanagement | Rollator | Gehhilfe | Hilfsmittel
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