Springen Sie direkt:
Herr B. ruft die VdK-Patientenberatung in Stuttgart an: „Ich muss wegen einer Gallenblasen-Operation ins Krankenhaus und möchte, dass mich die Chefärztin operiert. Mein Nachbar sagt, als Patient hätte ich freie Arztwahl. Stimmt das?“
„Ein Recht auf freie Arztwahl ist ein Patientenrecht, aber es gibt Einschränkungen, betont VdK-Patientenberaterin Zeljka Pintaric. „Im Krankenhaus haben Sie im Regelfall nur dann einen Anspruch auf Behandlung durch die Chefärztin, wenn Sie eine so genannte Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben. Die Kosten für die Behandlung stellt Ihnen dann die Chefärztin privat in Rechnung“, erklärt Pintaric.
Bei der Aufnahme im Krankenhaus ist es möglich, Wahlleistungen zu vereinbaren. Zum Beispiel das Ein-Bett-Zimmer oder die Chefarztbehandlung. Dies muss vorab, also vor Erbringung der Wahlleistungen, schriftlich erfolgen. Wahlleistungen können erst ab dem Tag berechnet werden, an dem sie vereinbart wurden. Eine Rückdatierung ist nicht zulässig.
Bei Wahlleistungsvereinbarung sind jederzeit form- und fristlos mit sofortiger Wirkung möglich. Wahlleistungen, die aber bis zur Kündigung erbracht wurden, müssen vom Patienten bezahlt werden. Das Krankenhaus muss umfangreich über die Folgen der Wahlleistungsvereinbarung aufklären, insbesondere auch darüber, dass die notwendige medizinische Versorgung auch ohne Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung erfolgt. „Und: Wäre die Chefärztin die einzige Operateurin im Krankenhaus, die eine Gallenblasen-Operation fachgerecht durchführen kann, dann würde sie operieren müssen – auch ohne Wahlleistungsvereinbarung“, stellt VdK-Patientenberaterin Pintaric klar.
Weitere Informationen rund um das Thema Patientenrechte gibt es im VdK-Podcast „Reingehört beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg“ sowie in der VdK-Broschüre „Die Patientenrechte“.
Schlagworte Patientenberatung | Klinik | Behandlung | Arzt
Die VdK-Patientenberatung ist unabhängig und berät neutral. Was besprochen wird, bleibt selbstverständlich streng vertraulich.
Patientenberatung
Gaisburgstraße 27
70182 Stuttgart
Telefon: 0711 248 33-95
Fax: 0711 248 44-10
patienten-wohnberatung-bw@vdk.de
Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//bawue/pages/vdk-angebote/vdk-angebot/beratungsfall_des_monats/beratungsfall_des_monats/83268/moegliche_mehrkosten_bei_wahlleistungen_in_klinik":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.