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Empfänger von Krankengeld dürfen verreisen. Doch viele sind unsicher, ob die Kasse vorher zustimmen muss. Luisa P. ist seit drei Monaten wegen einer Depression krankgeschrieben und bezieht Krankengeld. Die 35-Jährige hat eine Psychotherapie begonnen und die Therapeutin empfiehlt eine Luftveränderung. Am liebsten würde Frau P. an die Ostsee fahren. Aber darf sie das?
„Zustimmen muss die Kasse nur bei Auslandsreisen – ohne Zustimmung kann sie das Krankengeld für die Zeit der Reise einstellen“, sagt Zeljka Pintaric von der VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg. Wer innerhalb Deutschlands verreist, erhält sein Krankengeld weiterhin. „Im Inland kann man ohne Zustimmung der Krankenkasse verreisen. Es gibt keine Vorschrift, dass Versicherte für Reisen in Deutschland eine Erlaubnis der Kasse brauchen“, betont die VdK-Patientenberaterin.
Trotzdem sollten Versicherte für ihre Krankenkasse gut erreichbar bleiben, um Termine wahrnehmen zu können – etwa eine Untersuchung beim Medizinischen Dienst. Dazu Pintaric: „Am besten bitten Sie jemanden, regelmäßig Ihre Post zu sichten und Bescheid zu geben, wenn ein Brief von der Krankenkasse dabei ist“.
Wichtig: Bei einem Auslandsaufenthalt müssen Versicherte vorab die Zustimmung der Krankenkasse zur Reise beantragen. Denn die Kasse muss jederzeit überprüfen können, ob man weiterhin arbeitsunfähig ist – und das kann außerhalb Deutschlands schwierig sein.
Besonderheiten gelten für den Urlaub innerhalb der Europäischen Union (EU). Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 4. Juni 2019 (Aktenzeichen: B 3 KR 23/18 R) entschieden, dass die Krankenkasse einer Reise in ein EU-Land zustimmen muss, wenn kein Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit besteht und kein Leistungsmissbrauch vorliegt. „Die Krankenkasse kann Sie höchstens vom EU-Urlaub abhalten, wenn sie Ihnen Mitwirkungshandlungen auferlegt, wie beispielsweise die Teilnahme an bestimmten Therapien oder eine Untersuchung durch Fachärzte. Am besten räumt man dabei gleich mögliche Bedenken aus“, sagt Zeljka Pintaric und ergänzt: „Zum Beispiel durch eine Bestätigung vom behandelnden Arzt, dass die Reise medizinisch unbedenklich ist“.
Bei einer Reise in ein Land außerhalb der EU haben die Krankenkassen einen größeren Spielraum. In solchen Fällen treffen sie eine individuelle Einzelfallentscheidung. Der Reise könnten medizinische Gründe, wie zum Beispiel eine unzureichende medizinische Versorgung im Reiseland, entgegenstehen.
Wenn Sie eine Auslandsreise während des Krankengeldbezugs planen, sollten Sie frühzeitig die Zustimmung bei Ihrer Krankenkasse einholen. Möglichst vier Wochen vorher. Ihr behandelnder Arzt sollte nach Möglichkeit bescheinigen, dass es durch den Auslandsaufenthalt nicht zu Verzögerungen bei der Genesung kommt und dass wichtige Untersuchungs- und Behandlungstermine wahrgenommen werden können – beziehungsweise nicht verpasst werden. Auch sollte man der Krankenkasse mitteilen, wie man während der Reise erreichbar ist.
Weitere Informationen zum Thema „Urlaub trotz Krankengeld?“ gibt es auch im VdK-Podcast „Reingehört beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg“.
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Schlagworte Krankengeld | Patientenberatung | Urlaub | Verreisen | Beratung
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