1. Juni 2021
    Beratungsfall des Monats

    Wichtige Leistung der Pflegeversicherung

    Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Wenn Angehörige mal nicht können

    Die Pflege vieler pflegebedürftiger Menschen übernehmen deren Angehörige direkt zu Hause. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, gab es Ende 2019 4,1 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. Davon wurden 2,1 Millionen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 allein durch Angehörige zu Hause versorgt – also mehr als die Hälfte aller Pflegebedürftigen in Deutschland (51,3 Prozent). In Baden-Württemberg lag der Anteil mit 55,3 Prozent bundesweit sogar am höchsten.

    Ältere Frau mit Pflegerin
    © unsplash.com

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    Somit sind die pflegenden Angehörigen der „Größten Pflegedienst der Nation“. Umso wichtiger sind Entlastungsangebote, um an dieser schweren körperlichen Arbeit langfristig nicht selbst zu erkranken. Neben den allgemeinen Leistungen bietet die Pflegeversicherung auch ein zusätzliches Angebot in Form der Verhinderungs- oder der Kurzzeitpflege.

    Auch Frau P. pflegt ihren Mann nach seinem Schlaganfall nun schon seit vier Jahren zu Hause. Er hat Pflegegrad 4 und ist in allen Bereichen des Lebens auf Hilfe angewiesen. „Selbst zum Einkaufen nehme ich ihn mit dem Rollstuhl mit, was mir aber zusehends schwerer fällt“, erzählt sie im Gespräch mit der VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg.

    Nun hat ihr ihre Tochter angeboten, zum zweiwöchigen Familienurlaub an die Ostsee mitzukommen. „Sie ist der Meinung, dass es mir mal guttäte, raus zu kommen“, erzählt Frau P. „Aber wer versorgt in dieser Zeit meinen Mann? Ich will ihn auf keinen Fall in ein Heim geben“, fährt Frau P. fort.

    Patientenberaterin Monika Müller erklärt ihr, dass sie in diesem Fall bei der Pflegekasse Verhinderungspflege beantragen kann. Diese gibt es bis zu einem Betrag von 1.612 Euro. Er kann dazu verwendet werden, sich eine „Ersatzpflege“ zu besorgen.

    Beraterin Monika Müller
    Patientenberaterin Monika Müller. | © David Vogt/visupixel

    Dazu werden für diesen Zeitraum das Pflegegeld sowie ein Anspruch aus der Kurzzeitpflege (sofern dieser im laufenden Jahr noch nicht genutzt wurde), anteilig ausbezahlt – jedoch nur bis zu einem Maximalbetrag von 806 Euro. Dies entspricht 50 Prozent der Leistung für die Kurzzeitpflege. „Da kommt eine ordentliche Summe zusammen mit der es sicher möglich, ist die Pflege zu Hause für 14 Tage zu organisieren“ meint Monika Müller.

    Frau P. hat aber nach wie vor Bedenken. „Bei der Verhinderungspflege müssen sie keinen Pflegedienst beauftragen“, beruhigt Müller. Denn Pflege kann auch ein Verwandter, eine Freundin oder die Nachbarschaftshilfe übernehmen. „Könnte dann auch meine Schwester bei uns für diese Zeit einziehen und meinen Mann versorgen?“ möchte Frau P. wissen.

    „Meine Schwester ist zwar berufstätig, hatte mir aber schon mal angeboten, frei zu nehmen, so dass ich mal eine Auszeit nehmen kann“. „Na das ist doch ein tolles Angebot von Ihrer Schwester,“ betont Müller und ergänzt: „Wenn sie für diese zwei Wochen unbezahlten Urlaub nimmt, können ihr Verdienstausfall und ihre Reisekosten im Rahmen der Verhinderungspflege geltend gemacht werden“.

    Die VdK-Patientenberaterin gibt ihr sogleich den Tipp: „Es ist durchaus sinnvoll sofort einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen und den Dienstausfall und die Reisekosten geltend zu machen. So können Sie sehen, ob Sie noch Geld zur Verfügung haben, um eventuell zusätzliche Leistungen wie Duschen oder Baden durch einen Pflegedienst erbringen zu lassen“. Dann hätte die Schwester ein wenig Entlastung im Tagesablauf.

    Ein weiterer hilfreicher Hinweis: „Wichtig ist sicher, dass Sie Ihren Mann in die Entscheidung mit einbinden“. Dies bestätigt Frau P. und sagt: „Mein Mann findet es wichtig, dass ich mit unserer Tochter in Urlaub fahre. Er kann sich auch vorstellen, dass meine Schwester in diesem Zeitraum bei ihm ist, aber Waschen lassen möchte er sich nicht so gern von ihr“. Da ist gut, dass zum Waschen einfach ein Pflegedienst kommen kann. „Uns war nicht bewusst, dass man die Pflege so variabel gestalten kann“, so Frau P.

    Monika Müller hat sogar noch einen weiteren Tipp parat: „Auch den zusätzlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat können Sie noch einplanen. Wenn Sie diesen in diesem Jahr noch nicht genutzt haben – selbst rückwirkend für alle Monate des laufenden Jahres“.

    Broschürenhinweis

    Im Rahmen der Pflegeversicherung gibt es viele Leistungen, die bei Bedarf und bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. Eine gute Übersicht bieten die Infobroschüren des Bundesgesundheitsministeriums mit den Titeln „Ratgeber Pflege“ und „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“. Sie können diese telefonisch unter der Nummer 030 182 722 721 bestellen oder online herunterladen:

    VdK-Tipp:

    Weitere Informationen zum Thema Verhinderungspflege gibt es auch in unserem VdK-Podcast „Reingehört beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg“.

    Schlagworte Pflege | Pflegeversicherung | Verhinderungspflege | Kurzzeitpflege

    Reingehört beim Sozialverband VdK
    Um möglichst vielen Menschen zu helfen, stellen wir Ihnen die wichtigsten Themen der VdK-Patientenberatung in unserem Podcast vor. Unser Expertenwissen geht dabei direkt ins Ohr! Wir helfen Ihnen dabei, sich in Sachen Gesundheit und Medizin zurechtzufinden.

    Fall des Monats
    Mutter und Tochter
    Im aktuellen Fall des Monats wird geklärt, was für Möglichkeiten Sie haben, wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird.

    VdK-Angebot
    VdK-Patientenberaterin Monika Müller im Büro
    Mit der VdK-Patientenberatung behalten Sie den Überblick im Gesundheitssystem. Egal ob es um gesundheitsrechtliche, medizinische oder psychosoziale Fragen geht – wir haben immer ein offenes Ohr für Ratsuchende.

    VdK-Angebot
    Figur von Justitia
    Wir beraten kompetent im Sozialrecht: Kommt es zu einem Streitfall, stehen unsere erfahrenen VdK-Juristen an der Seite jedes Einzelnen und setzen sich für die Rechte unserer Mitglieder ein.

    VdK-Themen
    Rentnerin
    Mehr als 20,5 Millionen Menschen in Deutschland leben in Rente. Wir beraten unsere Mitglieder kompetent im Rentenrecht, zum Beispiel zur Alters- oder Erwerbsminderungsrente. Hier geben wir Ihnen hilfreiche Tipps sowie Informationen rund um die Themen Rente und Leben im Alter.
    VdK-Themen
    Junger Mann im Rollstuhl
    Teilhabe ist ein Menschenrecht, deswegen setzen wir uns für das gleichberechtigte Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung ein. In allen Fragen des Schwerbehindertenrechts, zu Behinderung und Teilhabe stehen wir unseren Mitgliedern zur Seite.
    VdK-Themen
    Die individuellen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen müssen gesichert werden! Deswegen setzen wir uns für eine menschenwürdige Pflege ein. Außerdem machen wir uns für die pflegenden Angehörigen stark.
    VdK-Themen
    Kompetente Beratung rund um das Thema gesetzliche Krankenversicherung: Hier finden Sie nützliche Informationen zu den Leistungen der Krankenkasse, zu Rehabilitation, Hilfsmitteln sowie zum Krankengeld und vielem mehr.
    VdK-Themen
    Frau hält einen Notizblock mit der Aufschrift "Chancengleichheit für alle!"
    Wir wollen gerechte Lebensverhältnisse für alle: Leider sind von Armut und sozialer Ausgrenzung besonders Kinder, Ältere, Alleinerziehende und Langzeitarbeitslose betroffen. Deswegen setzen wir uns für alle sozial benachteiligten Menschen ein.

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