Springen Sie direkt:
Brauchen Patienten nach einem stationären Krankenhausaufenthalt eine Reha oder Pflege, organisiert die Klinik den Übergang dorthin. Wer gesetzlich versichert ist, hat gegenüber dem Krankenhaus oder der Rehaklinik einen Anspruch darauf, dass eine Weiterversorgung für die Tage nach der Entlassung sichergestellt wird.
Hinweis: Diesen Artikel in einfacher Sprache finden Sie hier.
Marion V. soll in einigen Tagen aus dem Krankenhaus entlassen werden. Ihre Operation ist gut verlaufen, sie freut sich auf ihre gewohnte Umgebung und macht sich trotzdem große Sorgen. Die 75-Jährige hat Pflegegrad 2 und wird von ihrer Tochter zuhause versorgt. Nach der Operation ist sie noch sehr geschwächt und braucht mehr Pflege als sonst. Ihre Tochter hat selbst Familie und für die Pflege der Mutter nicht genügend Zeit. Das langjährige VdK-Mitglied meldet sich telefonisch bei der VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg in Stuttgart.
Hier kommt das Entlassmanagement ins Spiel. Zuständig ist das Krankenhaus, sagt VdK-Patientenberaterin Greta Schuler. Das Krankenhaus muss sicherstellen, dass Patienten mit Nachsorgebedarf nach ihrer stationären Behandlung nahtlos weiter betreut werden. Das Entlassmanagement ist Teil der Krankenhausbehandlung, somit übernimmt die Krankenkasse die Kosten für gesetzlich Versicherte.
Die Nachsorge umfasst oft einen Aufenthalt in einer Rehaklinik oder Pflegeleistungen. Das Krankenhaus klärt den Bedarf des Patienten und welche Kosten die Kranken- oder die Pflegeversicherung zu tragen haben. Dann nimmt das Krankenhaus Kontakt zu passenden Anbietern wie Rehabilitationskliniken oder Pflegediensten auf. Zuständig ist dafür in den meisten Häusern der Kliniksozialdienst. „Wichtig ist, dass die Nachsorge früh genug organisiert wird“, sagt Schuler. Denn die Liegezeiten im Krankenhaus sind auch bei schweren Erkrankungen oft kurz. Ein Gespräch zur Anschlussvorsorgung sollte die Klinik schon einen Tag nach der Aufnahme durchführen.
Wird das Krankenhaus gar nicht aktiv, dann sollte man nachfragen, welche weitere Versorgung möglich und geplant ist. Im Falle von Marion V. könnte das eine Kurzzeitpflege im Seniorenheim sein. Um den Stein ins Rollen zu bringen spricht man am besten das Pflegepersonal oder den Kliniksozialdienst an und bittet um ein Gespräch. Am Ende des Telefonats mit Marion V. rät Schuler, sich zusammen mit ihrer Tochter auf das Gespräch mit dem Kliniksozialdienst vorzubereiten und alle Fragen aufzuschreiben.
Eine Checkliste zum Entlassmanagement findet man in der Checkliste Krankenhausaufenthalt im Internet.
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//bawue/pages/vdk-angebote/vdk-angebot/beratungsfall_des_monats/beratungsfall_des_monats/80946/nach_dem_krankenhaus_gut_versorgt":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.