2. November 2020
    Beratungsfall des Monats

    Professionelle Zahnreinigung – muss das sein?

    Die Zahnreinigung wird heutzutage nahezu jedem Patienten beim Zahnarzt empfohlen. Als wichtige Maßnahme zur Prophylaxe soll sie schwerwiegende Erkrankungen im Mundraum und Zahnbereich, wie Zahnfleischentzündungen oder Parodontitis vorbeugen. Unsere VdK-Patientenberaterin Monika Müller hat sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt.

    Professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt
    © iStock

    Herr U. hat bei der VdK-Patientenberatung in Stuttgart nachgefragt: „Wenn das so wichtig ist, warum bezahlt dann die Krankenkasse die professionelle Zahnreinigung nicht?“ Auch sein Zahnarzt hat ihm angeraten, zweimal jährlich eine Professionelle Zahnreinigung (im Folgenden PZR) durchführen zu lassen. Monika Müller weiß: „Nach wie vor gibt es keine eindeutige Studienlage, die nachweisen kann, dass die PZR im Rahmen der Prävention für Karies und Parodontitis einen eindeutigen Nutzen hat.“

    Der IGel-Monitor, eine Einrichtung des Medizinischen Diensts des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS), hat bereits 2012 die Studienlage zum PZR-Nutzen untersucht – und als „unklar“ bewertet. Das bedeutet: In drei verwertbaren Studien konnte kein eindeutiger Nutzen der Professionellen Zahnreinigung festgestellt werden. „Allerdings konnte auch kein Schaden festgestellt werden, was für Sie als Patient auch wichtig ist“, erklärt Monika Müller weiter: „Die Entscheidung, ob Sie sich für eine PZR im Rahmen der Prophylaxe entscheiden, liegt schließlich bei Ihnen.“

    Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Zahnsteinentfernung und einer PZR? Auch das möchte Herr U. von Frau Müller erfahren. „Bei der Zahnsteinentfernung werden harte und weiche Zahnbeläge entfernt. Das bezahlt die gesetzliche Kasse einmal im Jahr“, klärt sie auf und ergänzt: „Die professionelle Zahnreinigung beinhaltet zusätzlich die Reinigung der Zahnzwischenräume sowie die Politur und Fluoridierung der Zahnoberflächen. Zudem wird die häusliche Mundhygiene überprüft. Man wird über sein individuelles Erkrankungsrisiko aufgeklärt und bekommt entsprechende Instruktionen zur Durchführung der korrekten Mundhygiene.“

    Obwohl die Studienlage nach wie vor unzureichend ist, empfehlen die meisten Zahnärzte im Rahmen der Prophylaxe mindestens zweimal jährlich eine PZR. Sie stützen sich dabei auf die Datenlage der aktuell Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie. Hier konnte erstmalig auch im Bereich der Parodontalerkrankungen ein deutlicher Rückgang der schweren Parodontitis bei Erwachsenen und jüngeren Senioren beobachtet werden. Zudem zeigt die Studie eine deutliche Verbesserung der Mundgesundheit im Hinblick auf die Karies – sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen und jüngeren Senioren. Die Autoren sehen einen klaren Zusammenhang zwischen der PZR-Durchführung und dem Rückgang von Parodontalerkrankungen.

    „Diese guten Ergebnisse könnten sowohl durch verbesserte Präventionsmaßnahmen im Rahmen einer gezielten Aufklärung zur persönlichen häuslichen Mundhygiene, schon in Kindergarten und Schule, als auch durch gesündere Ernährung erzielt werden“, so Monika Müller mit Blick auf die Vorgängerstudien aus 1997 und 2005. „Wenn Sie professionelle Zahnreinigungen in Erwägung ziehen, lassen Sie sich Ihr persönliches Risiko und die Erfolgserwartungen von Ihrem Zahnarzt erläutern“, rät die VdK-Patientenberaterin Herrn U. „Und schließen Sie zudem vor Beginn der Maßnahme einen schriftlichen Behandlungsvertrag ab.“

    Weiterhin lohnt sich eine Nachfrage bei der eigenen Krankenkasse: Denn viele von ihnen leisten mittlerweile einen Zuschuss zur Professionellen Zahnreinigung.

    Unsere Tipps:

    Weitere Informationen zum Thema PZR finden Sie hier:

    In einer Schrift der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände in Deutschland IGZ von 2016 beziehen außerdem verschiedene Akteure der Zahnmedizin zum PZR-Nutzen und zur Bedeutung der zahnmedizinischen Prävention Stellung: Zum Magazin

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