1. März 2023
    BERATUNGSFALL DES MONATS

    Hilfe für erschöpfte Familien – Die Familienrehabilitation

    Wenn ein Kind oder ein Elternteil chronisch krank ist, leidet in der Regel die ganze Familie mit. Es kann zu großer Erschöpfung und zu ernsthaften Krisen kommen. Die ganze Familie braucht kompetente Hilfe, um nicht an Alltagsbewältigung, Schule, Ausbildung, Herausforderungen bei der Arbeit und in der Beziehung zueinander zu scheitern. Rehabilitation für Familien ist ein komplexes medizinisches Angebot, das notwendig werden kann, wenn Ursachen einer Erkrankung in der Familie liegen können, eine Krankheit mehrere Familienmitglieder betrifft oder die ganze Familie in die Therapie miteinbezogen werden muss.

    Papa sitzt mit Sohn auf Sofa, kleiner Junge mit Asthmaspray
    © ljabaphoto | istock.com

    Familie M. aus Backnang sind zu viert. Mutter Pamela ist Krankenschwester, Vater Rade ist Schreiner, Pflegesohn Milan ist 7 und Tochter Kira 4. Milan hat schlimmes Asthma und Kira leidet von Geburt unter Neurodermitis. Die Familie hat vieles versucht, gemeinsam mit Kinderarzt, einer Ernährungsberaterin der Krankenkasse und einer Heilpraktikerin. Und sie ist nun doch am Ende ihrer Kräfte. Beide Eltern quälen Sorgen und Schlafstörungen, der Vater kämpft zusätzlich seit einigen Wochen mit einem Tinnitus. Mutter Pamela M. meldet sich bei der VdK Patienten- und Wohnberatung: In der Kita ihrer Tochter habe eine Mutter ganz begeistert von ihrer Familienrehabilitation im Schwarzwald erzählt. Und die Familie M. möchte nun wissen, ob das auch etwas für sie wäre, und was die Voraussetzungen für solch einen gemeinsamen Rehaaufenthalt sind. VdK-Patientenberaterin Greta Schuler erklärt auf:

    „Eine Familienrehabilitation ist nicht sehr bekannt und etwas Anderes als die wesentlich bekannteren Mutter-Vater-Kind-Kuren“, stellt Schuler klar. Denn, Rehabilitation für Familien ist eine ganz besondere, anerkannte Therapieform mit umfangreichem Therapieangebot und weit mehr Anwendungen als bei einer Mutter-Kind-Kur. Es handelt sich um eine medizinisch erforderliche Gesundheitsmaßnahme, die zum Beispiel bei chronisch psychosomatischen Erkrankungen in Frage kommt, nachdem die ambulante Therapie am eigenen Wohnort nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat. Die Maßnahmen werden dann zeitgleich durchgeführt, die Familienmitglieder werden aber individuell, entsprechend ihrer Indikation behandelt. Zusätzlich finden Eltern-Kind-Therapieangebote statt.

    Ist ein Kind schwerst chronisch erkrankt, beispielsweise an Krebs oder nach einer Herzoperation, kann eine sogenannte familienorientierte Rehabilitation beantragt werden. Diese Reha ist eine Form der Kinderrehabilitation und kann sowohl von der Kranken- als auch der Rentenversicherung übernommen werden. Die Erkrankung des Kindes muss Auswirkungen auf die übrigen Familienangehörigen haben, so dass die Einbeziehung der Angehörigen in den Rehaprozess erforderlich ist. Eine eigene Rehabilitationsbedürftigkeit der Familienangehörigen ist dabei nicht erforderlich. Sind sowohl Kinder als auch Eltern rehabedürftig, stellen beide jeweils einen Antrag auf eine zeitgleiche Rehabilitation – als Familienreha. In der Regel ist hier die Rentenversicherung zuständig.

    Der behandelnde Arzt bestätigt die Notwendigkeit per Attest, die Rentenversicherung überprüft. Wenn die Erkrankung der Kinder oder eines Elternteils die Belastbarkeit der Familie übersteigt und es zu ernsthaften Krisen kommt, übernimmt sie die Kosten. In dem vier- bis sechswöchigen Rehaaufenthalt wird die Familie von einem interdisziplinären Team (Ärzte, Psychologen, Physiotherapeuten, Ernährungsberatung, Ergotherapie) betreut. Ein umfangreiches medizinisch/therapeutisches Behandlungsprogramm für alle Betroffenen wird individuell zusammengestellt. Die Kinder werden in altersgerechten Gruppen und gemäß den Indikationen behandelt, sie werden gefördert. „Manche Kliniken haben sogar ein staatlich anerkanntes Schulangebot“, hebt Greta Schuler hervor. Pamela M. fragt nach, ob denn für diese Rehamaßnahme Urlaub genommen werden muss. Die VdK-Patientenberaterin beantwortet auch diese Frage: „Eine Reha für Familien ist eine medizinisch notwendige Behandlung, es muss also kein Urlaub genommen werden und es werden vom Arbeitgeber auch keine Urlaubstage abgezogen.“

    Frau M. wird nun auf den Kinderarzt zugehen und die Familienrehabilitation ansprechen. Gemeinsam mit dem Arzt möchte sie einen Ort mit besonderem Heilklima finden, der allen Erkrankungen in der Familie gerecht wird. Schuler rät, sich außerdem bei einer Fachberatung für Familienrehabilitation beraten zu lassen, beispielsweise bei der Kur und Reha GmbH des Paritätischen Wohlfahrtsverbands BW (www.kur.org), beim Deutschen Arbeitskreis für Familienhilfe oder bei seinem gesetzlichen Rentenversicherungsträger.

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    VdK-Patientenberaterin Monika Müller im Büro
    VdK-Patientenberaterin Monika Müller | © VdK

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