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Möglichst lange ein eigenständiges Leben zu führen und dabei in der eigenen Wohnung bleiben zu können, wünschen sich ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen in der Regel. Um dies zu ermöglichen, gibt es viele Möglichkeiten. Zum Bespiel verschiedene Hilfsmittel oder auch sogenannte Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen – wie etwa das Anbringen von Handläufen bis hin zum kompletten Umbau. Ein breites Spektrum, bei dessen Überblick die VdK-Patienten- und Wohnberatung weiterhilft.
Auch Frau G. möchte in ihrem Reihenhaus wohnen bleiben. Nach dem Tod ihres Mannes muss sie dort ganz alleine zurechtkommen. Im Gespräch mit VdK-Patientenberaterin Monika Müller wird deutlich, dass Frau G. noch weitestgehend alleine zurechtkommt, obgleich sie bereits den Pflegegrad 2 hat. Ihre Tochter wohnt in derselben Straße und unterstützt ihre Mutter beim Einkaufen, Wäsche waschen und einmal in der Woche auch beim Duschen.
„Aber, seit ich ein neues Kniegelenk bekommen habe, habe ich große Mühe, die Treppe ins erste Obergeschoss zu bewältigen“, schildert Frau G. die mittlerweile verschärfte Situation. Sie ergänzt: „Aktuell ziehe ich mich am Treppengeländer langsam nach oben, wobei ich immer Angst habe zu stürzen, da ich merke, dass das operierte Bein einfach nicht mehr die Kraft aufbringt. Manchmal bin ich so erschöpft, dass ich mich zwischendurch auf die Stufen setzen muss.“
Die Ratsuchende verspricht sich vom Einbau eines Treppenlifts mehr Mobilität innerhalb ihres Hauses. Treppenlifte kennt sie bislang aus der Fernsehwerbung sowie aus Anzeigen in Magazinen. Von Monika Müller will Frau G. wissen, welche Kosten auf sie zukommen, ob sie finanzielle Unterstützung bekommen kann und was sonst noch zu beachten ist.
Zunächst erklärt Patientenberaterin Müller, dass sie keine Aussage darüber treffen kann, was ein Treppenlift kostet: Dies ist immer davon abhängig, welche Art von Lift in Frage kommt, wie viele Stufen und Etagen zu überwinden sind und welcher Anbieter ausgewählt wird. „Daher können diese Fragen nur vom Fachhändler beantwortet werden, der sich bei Ihnen zu Hause die Situation anschaut“, betont Monika Müller und stellt klar: „Wichtig ist dabei abzuklären, ob überhaupt ein Treppenlift eingebaut werden kann.“ Schließlich müssten bestimmte Voraussetzungen gecheckt werden, wie beispielsweise eine „Parkmöglichkeit“ für den Lift oben und unten, wenn er nicht im Gebrauch ist. „Außerdem dürfen Fluchtwege nicht blockiert sein“, so Müller.
Auch baurechtliche Fragen seien im Vorfeld zu klären, bei denen man aber zugleich von einem guten Anbieter unterstützt werden könne. „Daher sollte man in jedem Fall mehrere Angebote einholen, um diese auch vergleichen zu können,“ betont Monika Müller und gibt noch diesen Tipp: „Ebenso sollten Sie klären, wieviel Kosten durch einen eventuellen Wartungsvertrag auf Sie zukommen werden.“
Mit Pflegegrad 2 könnte die Ratsuchende von ihrer Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für diese ‚wohnfeldverbessernde Maßnahme‘ bekommen, verweist Müller auf die gesetzliche Regelung und stellt klar: „Dazu müssen Sie vor dem Einbau einen Antrag an die Pflegekasse stellen und dazu mindestens einen Kostenvoranschlag mit einreichen.“ Außerdem rät sie Frau G., vor der Vertragsunterzeichnung unbedingt zu klären, was im Falle einer Störung passiert – ob es beispielsweise ein 24-Stunden-Telefonhotline gibt und wie lange es dauert, bis ein Monteur ins Haus kommt.
Monika Müller verweist die Ratsuchende auch auf ein Infoblatt der Verbraucherzentrale in Sachen Treppenlift. Weiter erwähnt sie die vom VdK zusammengestellte Liste von Anbietern, darunter einige aus Baden-Württemberg, um Frau G. die Suche nach einem passenden Ansprechpartner zu erleichtern. Darüber hinaus rät Müller der pflegebedürftigen Frau und ihrer Tochter – nach vorheriger Terminvereinbarung – die Musterwohnung des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) in Stuttgart zu besichtigen. „Dort ist ein Treppenlift eingebaut, den Sie einfach mal ausprobieren können. Es ist schließlich wichtig, dass Sie überhaupt damit zurechtkommen,“ sagt Müller.
Auch Fachfirmen, die solche Lifte einbauen, böten vielfach die Gelegenheit zur „Probefahrt“. „Einfach mal nachfragen“, rät dazu die VdK-Patientenberaterin und verspricht, die KVJS-Kontaktdaten sowie die erwähnten Infomaterialien an das ratsuchende Mitglied zu senden.
B. Bühler
Schlagworte Wohnberatung | Barrierefreiheit | barrierefreies Wohnen | Treppenlift
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