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Immer wieder werden den VdK-Patientenberaterinnen Fragen zum Thema Pflegetagebuch gestellt, wie: "Wozu benötigt man ein Pflegetagebuch? Muss man ein Pflegetagebuch führen? Was schreibe ich in ein Pflegetagebuch? VdK-Patientenberaterin Monika Müller erklärt, warum das Pflegetagebuch eine Erleichterung für die Einstufung des Pflegebedürftigen sein kann.
Frau L. lebt mit ihrer 88-jährigen Mutter in einem Hause. Die alte Dame ist in einer separaten Einliegerwohnung untergebracht. Sie benötigt seit mehreren Monaten immer mehr Unterstützung in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Frau L. möchte daher nun einen Antrag auf Pflegeleistung stellen. Die Nachbarin hat ihr geraten ein Pflegetagebuch zu führen, um nachweisen zu können, was Frau L. täglich für ihre Mutter tut. Daraufhin wendet sie sich an die VdK Patienten- und Wohnberatung, um Informationen zu bekommen, wo sie eine Pflegetagebuch bekommen kann und was sie dort aufschreiben soll.
Monika Müller erklärt ihr, dass das Pflegetagebuch ein wichtiges Instrument zur Dokumentation des alltäglichen Pflegeaufwands ist. Dadurch wird die Beurteilung des einzustufenden Pflegebedürftigen durch den Gutachter erleichtert. Das Pflegetagebuch ist als Nachweis anerkannt. Es ist daher zu empfehlen, schon bei der Antragstellung ein Pflegetagebuch zu beginnen und dies mindestens sieben Tage in Folge, vor der Pflegegrad-Begutachtung, zu führen.
Die häusliche Versorgung einer pflegebedürftigen Person durch eine Privatperson ist oft zeitintensiv. Daher ist es ratsam, jede Pflegetätigkeit detailliert und minutengenau aufzuschreiben, erklärt Müller. Das kann besonders bei Patienten mit gestörtem Tag-Nacht-Rhythmus von Bedeutung sein. Nacht ist übrigens für die Pflegeversicherung die Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Die genaue Erfassung aller Tätigkeiten dient dazu, nichts zu vergessen, auch wenn die Unterstützungsleistung noch so klein ist. Hilfeleistungen wie das Zuschneiden eines Stücks Obst in mundgerechte Stücke beansprucht beispielsweise mehr Zeit als das bloße Anreichen des Essens.
Monika Müller erklärt Frau L., dass sich zur Dokumentation am besten Vordrucke eines Pflegetagebuchs eignen. Dabei soll Frau L. darauf achten, dass der gewählte Vordruck bereits das neue Instrument zur Pflegebegutachtung berücksichtigt. Das heißt, es sollten alle Tätigkeitsfelder (ausgedrückt in Modulen, siehe Kasten), betrachtet werden.
Damit ein Pflegetagebuch richtig geführt wird, muss man die Formen der Hilfeleistungen genau kennen, sagt Müller. Der Gesetzgeber unterscheidet fünf verschiedene Arten von Hilfeleistungen:
Müller rät Frau L. alles genau zu dokumentieren. Denn, leistet die Pflegeperson viel Hilfe, gibt dies aber nicht realistisch an, kann dadurch die Einstufung in einen Pflegegrad behindert werden. Es ist auch wichtig, dass zusätzliche Probleme bei der Pflege dokumentiert werden. Das kann der Fall sein, wenn die pflegebedürftige Person ein hohes Körpergewicht aufweist, sehr unbeweglich ist oder beispielsweise an Schluckstörungen leidet.
Zum Abschluss möchte Frau L. noch wissen, wo sie einen Vordruck für ein Pflegetagebuch bekommt. Vordrucke halten die Pflegekassen bereits. Auf der Internetseite www.angehoerige-pflegen.de ist ein Musterantrag zum Herunterladen bereitsgestellt - unter dem Stichwort "Pflegerecht".
Wenn Sie vor dem MDK-Gutachten einschätzen möchten, ob sie einen Pflegegrad bekommen können, hilft Ihnen die VdK-Broschüre "Pflegebedürftig? Tipps für die Pflegebegutachtung bei Erwachsenen" weiter.
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