1. März 2019
    BERATUNGSFALL DES MONATS

    Was tun, bevor man Hilfe braucht?

    Fall des Monats im März 2019

    Frau Klein fragt in der Stuttgarter VdK-Patientenberatungsstelle nach: „Wer betreut mich, wenn ich mich schwer verletze oder einen Schlaganfall bekomme und danach meine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“

    Seniorin mit ihrer Tochter
    Wer betreut mich, wenn ich meine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann? | © ©bilderstoeckchen - stock.adobe.com

    Sie ergänzt: „Ich bin verwitwet, Kinder habe ich keine, und der einzige noch lebende Verwandte ist mein Neffe. Und der lebt und arbeitet in London. Es gibt niemand, dem ich für den Fall meiner Hilflosigkeit eine ‚Vollmacht‘ ausstellen könnte.“ Frau Klein möchte heute, noch in gesunden Tagen, wissen, was sie unternehmen kann, damit sie im Ernstfall in ihrem Sinne vertreten wird – etwa wenn im Krankheitsfall ein Betreuungsgericht wegen Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit einen gesetzlichen Betreuer einsetzen muss. Dieser müsste sich dann um ihre finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten kümmern, ihre Interessen gegenüber Behörden und Banken vertreten und in persönlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise der Vermittlung von Hilfsdiensten, Frau Klein unterstützen.„Andere Leute haben Kinder oder Enkel, aber ich habe ja niemanden“, beklagt sie beim Beratungsgespräch.

    Die Patientenberaterin Greta Schuler erklärt dazu: „Eine Betreuungsverfügung empfiehlt sich vor allem dann, wenn Sie alleinstehend sind oder niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht für den Fall späterer Hilflosigkeit erteilen möchten“. Frau Schuler überlegt mit Frau Klein, wen es denn geben könnte, zu dem Frau Klein Vertrauen hat. „Gibt es langjährige Nachbarn oder eine gute Freundin, jemand in der Kirchengemeinde VdK oder eine Mitsängerin aus ihrem Chor? Oder wäre jemand bereit, für sie Angelegenheiten zu ihrem Wohl zu regeln?“ Solche Fragen stellen sich dann. Falls niemand aus dem Umfeld in Frage kommt, ist es sinnvoll, sich frühzeitig bei einem Betreuungsverein zu informieren. Dort gibt es Zeit, in einem Beratungsgespräch Sorgen, Bedenken und Wünsche zu äußern. Dies gilt für die Auswahl der Betreuungsperson und für die Art und Weise, in der die Betreuung im Bedarfsfall geführt werden soll.

    Betreuungsvereine helfen, die Betroffenen in ihrer Selbstbestimmung zu unterstützen. In den Betreuungsvereinen werden die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer auf ihre Aufgaben vorbereitet und immer wieder geschult. In ihrer Betreuungsverfügung kann Frau Klein festlegen, wer sie betreuen soll, beziehungsweise wer nicht. Außerdem kann sie dort festlegen, welche Wünsche sie hinsichtlich der Betreuung hat.

    Betreuungsvereine

    Eine Betreuungsverfügung sollte schriftlich, mit Datum und Unterschrift verfasst werden. Das Betreuungsgericht muss die Betreuungsverfügung bei der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers berücksichtigen. Wenn eine solche Betreuungsverfügung erstellt ist, ist es für Alleinstehende sinnvoll, dass die Verfügung zentral registriert ist und dass Frau Klein ein Kärtchen in ihrem Geldbeutel trägt, das darauf hinweist, wo die Verfügung verwahrt ist.

    Frau Klein hat in Stuttgart viel Auswahl, sich ausführlich beraten zu lassen. Zusätzlich zu den Informationen, die ihr die VdK-Patientenberaterin Schuler zusammengestellt hat, kann sich Frau Klein kostenfrei an Betreuungsvereine, den Stadtseniorenrat oder den Bürgerservice Leben im Alter wenden. Vor einem Gespräch sollte sich die 75-Jährige schon einige Gedanken zu ihrer eigenen Versorgung machen: „Möchte ich zu Hause oder stationär gepflegt werden? In welche Einrichtung möchte ich gerne gehen, in welche auf gar keinen Fall?“ Frau Klein hat schon vor längerer Zeit eine Patientenverfügung erstellt, auch von dieser sollten zukünftige Betreuer Kenntnis haben. Denn: Eine ausführliche Betreuungsverfügung dient sowohl der eigenen Sicherheit als auch der Handlungssicherheit des zukünftigen Betreuers.

    VdK-Tipp:

    In Baden Württemberg gibt es rund 70 anerkannte und vom Sozialministerium geförderte Betreuungsvereine, die sich den Bedürfnissen der bevollmächtigten Personen wie auch den Belangen der Betreuerinnen und Betreuer annehmen. Diese Liste ist über den Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) zu beziehen.
    Eine Broschüre zum Betreuungsrecht in Leichter Sprache ist ebenfalls beim KVJS erhältlich. Und, die Bundesnotarkammer zum Registrieren der Betreuungsverfügung erreicht man unter: Bundesnotarkammer, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin, sowie unter www.vorsorgeregister.de im Internet. Außerdem kann die VdK Patienten- und Wohnberatung bei der Suche nach Angeboten für Ihre Region unterstützen.

    VdK-Patientenberatung

    VdK-Patientenberaterin Monika Müller im Büro
    VdK-Patientenberaterin Monika Müller | © VdK

    Die VdK-Patientenberatung ist unabhängig und berät neutral. Was besprochen wird, bleibt selbstverständlich streng vertraulich.

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    Patientenberatung
    Gaisburgstraße 27
    70182 Stuttgart

    Telefon: 0711 248 33-95
    Fax: 0711 248 44-10
    patienten-wohnberatung-bw@vdk.de

    Öffnungszeiten:

    Montag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Dienstag und Mittwoch: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

    Donnerstag: nach Vereinbarung

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