1. April 2019
    BERATUNGSFALL DES MONATS

    Was ist „Hausarztzentrierte Versorgung“?

    Fall des Monats im April 2019

    Mit mittlerweile über zwei Millionen eingeschriebenen Versicherten ist der Südwesten Vorreiter dieses Modells. VdK-Patientenberaterin Monika Müller berichtet, dass sich immer wieder Ratsuchende an die VdK Patienten- und Wohnberatung wenden, da sich ihnen in Sachen Hausarztzentrierte Versorgung viele Fragen auftun, wie: Was unterschreibe ich da? Hat das für mich Vor- oder Nachteile? Kann ich den Hausarzt trotzdem wechseln?

    Ärztin und Patient im Gespräch
    Mit der "Hausarztzentrierten Versorgung" will man erreichen, dass sich die Qualität der Behandlung beim Hausarzt verbessert. | © sebra/AdobeStock

    „In der Beratung erklären wir daher zuerst, dass die HzV eine Form der medizinischen Versorgung beschreibt, in der der Hausarzt als erste Anlaufstelle für den Patienten alle notwendigen Behandlungsschritte koordiniert“, so Müller. „Der Hausarzt wird zum Lotsen durch das Gesundheitssystem für den Patienten. Ziel ist es, die Qualität der Versorgung des einzelnen Patienten zu verbessern, Mehrfachuntersuchungen und -behandlungen zu vermeiden und schlussendlich auch Geld zu sparen.“ Da der Hausarzt von jeher derjenige ist, der die Patienten über einen langen Zeitraum begleitet, hat er den besten Überblick über die Krankengeschichte. Dies will die HzV stärken.

    Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung werden jeweils regional zwischen einzelnen Ärzten und Krankenkassen geschlossen. Dabei können Arztpraxen mit mehreren Kassen Verträge abschließen. Die Teilnahme ist für Ärzte freiwillig. Hat ein Hausarzt einen HzV-Vertrag, kann er seinen Patienten anbieten, sich ins Programm einzuschreiben. Das kann beim Arzt, als auch bei der Krankenkasse geschehen.

    Die Teilnahme ist auch für die Patienten freiwillig. Hat sich der Patient dafür entschieden, verpflichtet er sich damit für mindestens ein Jahr, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst seinen Hausarzt aufzusuchen. Der Vertrag kann vier Wochen vor Jahresende gekündigt werden. Sonst verlängert sich er sich um ein Jahr. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind zumeist Notfälle sowie Besuche beim Gynäkologen, beim Augen-, Zahn-, Kinder- und Jugendarzt.

    Vorteile

    Durch den Vertrag verpflichten sich Hausärzte beispielsweise, die Behandlungswege und die Medikamente zu koordinieren, regelmäßig an Qualifikations- und Fortbildungsveranstaltungen sowie an Qualitätszirkeln teilzunehmen, hausärztliche Behandlungsleitlinien für die Praxis festzulegen und besondere Angebote zu schaffen – beispielsweise eine Abendsprechstunde für Berufstätige, Hilfe bei Terminvereinbarungen mit Fachärzten, Preis- und Servicevorteile in der Apotheke oder zusätzliche Vorsorgeleistungen.

    Mit diesen Bestimmungen will man erreichen, dass sich die Qualität der Behandlung beim Hausarzt verbessert. Alle medizinischen Unterlagen der Patienten befinden sich so in einer Hand. Die Patienten haben jederzeit einen Ansprechpartner, der alle wichtigen Informationen kennt. So wird der Patient aktiver Partner im Arzt-Patienten-Verhältnis. „Dennoch sollten die Patienten auch über etwaige Nachteile informiert sein“, sagt Müller.

    Nachteile

    Die vertragliche Bindung an einen Hausarzt kann für einen einzelnen Patienten auch zum Problem werden, da nur noch im Notfall oder im Urlaub ein anderer Allgemeinarzt (Hausarzt) aufgesucht werden kann. Nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Vertrag gekündigt und so der Hausarzt gewechselt werden. Dazu muss jedoch die Krankenkasse die Genehmigung erteilen. Sollte sich der Versicherte nicht an die Vereinbarungen im Vertrag halten, zum Beispiel einen Arzt ohne hausärztliche Überweisung aufsuchen, kann die Krankenkasse gezahlte Boni oder erlassene Zuzahlungen zurückfordern.

    Eine freie Arztwahl gibt es also nicht mehr. Auch der Besuch eines Facharztes ist nur mit Überweisung des Hausarztes möglich. Dadurch erschwert sich für den Patienten das Einholen einer Zweitmeinung. „Wichtig ist, dass die Teilnahme an der Hausarztzentrieren Versorgung für die Patienten freiwillig ist, so kann jeder für sich entscheiden, ob eine Teilnahme sinnvoll ist oder nicht,“ bekräftigt Müller.

    Weitere Hinweise

    Die Vertragspartner, also die Krankenkassen und die Ärzte, müssen sich bei den Verträgen an die gesetzlichen Vorschriften halten. In der genauen inhaltlichen Ausgestaltung sind sie jedoch frei. Daher können sich die HzV-Verträge in den Konditionen, je nach Krankenkasse, teilweise unterscheiden.
    Es wurde eine Evaluation der Hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg durch die Universitäten Frankfurt a. M. und Heidelberg zwischen 2013 und 2016 durchgeführt.

    Da hat sich, so Monika Müller, gezeigt, dass die Zahl der Krankenhauseinweisungen und doppelter Facharztbesuche reduziert wurde und sich die Patienten besser versorgt fühlen. Diese Studie kann eingesehen werden unter https://neueversorgung.de (Evaluation der HzV, Ergebnisbericht). Mehr Infos unter www.krankenkassen.de (gesetzliche Krankenkassen, Krankenkassen-Leistungen, Wahltarife, Hausarzttarif

    VdK-Patientenberatung

    VdK-Patientenberaterin Monika Müller im Büro
    VdK-Patientenberaterin Monika Müller | © VdK

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