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Frau W. pflegt ihren kranken Vater, seit er aus dem Krankenhaus entlassen wurde. Da ihr Vater voraussichtlich länger als sechs Monate pflegebedürftig sein wird, hat Frau W. vor zwei Wochen einen Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegekasse ihres Vaters gestellt. Sie ruft bei der VdK Patienten- und Wohnberatung an und will wissen: „Wie lange kann sich die Pflegekasse für die Entscheidung über den Antrag Zeit lassen?“
Patientenberaterin Pintaric erläutert: „In der Regel muss die Pflegekasse, wenn sich der Pflegebedürftige zu Hause befindet, innerhalb von 5 Wochen (25 Arbeitstage) nach Antragstellung entscheiden. Innerhalb von 20 Arbeitstagen muss ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu ihrem Vater nach Hause kommen und prüfen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, ist die Pflegekasse verpflichtet, ihrem Vater drei unabhängige Gutachter zur Auswahl zu stellen.“
Wichtig: Unter bestimmten Voraussetzungen gelten sogar kürzere Fristen, innerhalb derer die Begutachtung erfolgen muss. Die Pflegekasse hat in diesen Fällen unverzüglich nach Eingang des Gutachtens zu entscheiden.
Befindet sich die Person im Krankenhaus oder in einer Reha-Klinik gilt eine Frist von:
Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse, sobald Sie den Eindruck haben, dauerhaft Hilfe im Alltag zu brauchen. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Den Antrag können Sie formlos per Telefon, Fax, Mail oder Brief stellen. Wird der Antrag nicht in dem Kalendermonat, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, sondern später gestellt, werden die Leistungen erst vom Beginn des Monats der Antragstellung an gewährt.
Die VdK-Patientenberatung ist unabhängig und berät neutral. Was besprochen wird, bleibt selbstverständlich streng vertraulich.
Patientenberatung
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Telefon: 0711 248 33-95
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